
Das Gesetz über den Obersten Gerichtshof Polens (Supreme Court of the Republic of Poland) wird am 04.04.2018 in Kraft treten, das Gesetz über den Polnischen Justizrat ist bereits in Kraft. In einer Resolution hat die Vollversammlung des Höchstgerichts die Reformen als Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien kritisiert.
Zwangspensionierungen und Neubestellungen
Mit dem neuen Gesetz wird – ähnlich wie vor Jahren in Ungarn – das Pensionsalter der Höchstrichter von 70 Jahre auf 65 Jahre herabgesetzt. Damit wird fast die Hälfte der Richterschaft am Höchstgericht zwangspensioniert. Nur durch Ermessensentscheidung des Staatspräsidenten ist es zukünftig möglich, länger im Amt zu bleiben. Gleichzeitig wird die Zahl der Höchstrichterinnen und – richter von derzeit 88 auf 120 erhöht. Im Ergebnis werden damit fast 2 Drittel der Höchstrichterinnen und-richter neu bestellt. Das Höchstgericht ist – anders als in Österreich – auch für Wahlanfechtungen zuständig.
Politischer Einfluss auf Richterbestellungen