Europäische Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung – AEAJ (1): Neuer Vorstand gewählt – Beitritt der polnischen Vereinigung der Verwaltungsrichter:innen (OSSA)

© Rasa Ragulskytė-Markovienė: Neuer Vorstand AEAJ:
Ralf Höhne, Eugenia Papdopoulou, Sylvain Mérenne, Camille Vinet, David Rabenschlag, Indre Zvaigzdiniene, Eva Wendler (von links)

Bei der Generalversammlung der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter:innen (AEAJ) am 12.05.2023 am Oberverwaltungsgericht Versailles übergab Edith Zeller (Verwaltungsgericht Wien) nach neunjähriger Tätigkeit als Präsidentin der Vereinigung an den neu gewählten Präsidenten Sylvain Mérenne, Richter am Oberverwaltungsgericht Marseille. Eva Wendler (Bundesverwaltungsgericht) wurde neben Eugenia Papadopoulou (Oberverwaltungsgericht Thessaloniki), David Rabenschlag (Verwaltungsgericht Berlin), Indre Zvaigzdiniene (Verwaltungsgericht Vilnius) neue Vizepräsidentin der Vereinigung.

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Gravierende europarechtliche Bedenken gegen die Nichtbesetzung der Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichts

Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Unterlassung der Bestellung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts wurden bisher dargelegt, auch der Verdacht von politischen Tauschgeschäften und der Postenschacherei wurden geäußert. So hat zuletzt auch der Bundeskanzlei festgehalten, dass für die Bestellung der Leitung des Gerichts die politischen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Außerdem erachtet der Kanzler das derzeitige Mischsystem bei der Postenbesetzung aus Kommission- und Regierungsentscheidung als nicht zielführend.

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Rechnungshof veröffentlicht Handlungsempfehlungen aus der COVID-19-Pandemie

Themen-Papier „Rechnungshof.Mehr.Wert“ zeigt Lessons Learned zur Bewältigung von Krisen auf

Der Rechnungshof legt das Themen-Papier „COVID-19 Handlungsempfehlungen aus der Pandemie | Rechnungshof.Mehr.Wert“ auf Basis seiner bis Ende März 2023 insgesamt 18 veröffentlichten Berichte zu COVID-19 vor. Weitere Prüfungen, wie etwa zu den Testungen an den Schulen oder in der Bevölkerung, sind noch in Bearbeitung.

Vieles ist gut gelungen, der Schutz der Gesundheit stand an erster Stelle. Auch finanzielle Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie wurden gesetzt, um in der Krise stabilisierend zu wirken.

Einiges hätte – aus heutiger Sicht – besser gemacht werden können. Und daraus gilt es, die Lehren für künftige Krisen zu ziehen, schreibt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker im Vorwort des Themen-Papiers.

Lessons Learned für künftige Krisenbewältigungen

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Präsidentenernennung (2): Bundesverwaltungsgericht nach fast vier Monaten noch ohne Leitung

Seit 1. Dezember 2022 ist die Position des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts vakant. Die Ernennung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin ist nicht in Sicht. 

Ausgeschrieben wurde die Nachfolge für den aus Altergründen ausgeschiedenen Präsidenten Harald Perl bereits im Sommer letzten Jahres. Beworben haben sich 12 Kandidat:innen, das  Auswahlverfahren ist lange beendet, die vorgenommene Reihung wurde den Kandidat:innen bereits mitgeteilt.

Zuständig für die Ernennung ist der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung, die einen solchen Vorschlag bis dato nicht vorgelegt hat.

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Präsidentenbestellung (1):  Klaus Wallnöfer wird neuer Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol

Die Tiroler Landesregierung hat Klaus Wallnöfer ab 1. Mai 2023 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Tirol ernannt.  Wallnöfer war bisher Leiter der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht im Amt der Landesregierung. Diese Entscheidung kam insofern nicht überraschend, als bereits am 05.02.2023 – und damit noch vor Beginn des Hearings vor der Auswahlkommission  – in einem Beitrag der  „Tiroler Tageszeitung“ Wallnöfer als „heiße Aktie“ …

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VfGH Judikatur / Dienstrecht: Keine Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat

Der Verfassungsgerichtshof teilt die vom Verwaltungsgerichtshof erhobenen Bedenken gegen die Zuständigkeit gewählter Personalsenate zur Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen nicht. Die Anträge des Verwaltungsgerichtshofs zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtgesetz wurden abgewiesen (VfGH 07.03.2023, G 282-283/2022)

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs handle es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Die Zuständigkeit eines Personalausschusses (Personalsenates), in dem gewählte Richter:innen die Mehrheit haben, sei verfassungsrechtlich nicht gedeckt, da dessen Zusammensetzung nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG entspreche.

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Sollen Anwälte über Gesetze richten? „Wir verschließen uns der Debatte nicht“

Der Verfassungsgerichtshof wird nach Kritik an Anwalt und Höchstrichter Michael Rami aktiv – und spricht von sich aus eine Diskussion über die Nebenbeschäftigungen seiner Richter an.

Sie sind die obersten Wächter über Österreichs Verfassung, sie wahren Grundrechte, regeln Streit im U-Ausschuss, korrigieren Gesetze oder heben sie sogar auf: die 14 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, allesamt hoch qualifizierte Juristen. Dass dieses Gremium über seine Rechtsprechung hinaus an die Öffentlichkeit tritt, ist äußerst selten.

Aber nicht diesmal: Es geht um die Berufstätigkeit der Höchstrichter – derzeit können Verfassungsrichter aus allen juristischen Berufen kommen, etwa gleichzeitig auch Anwalt sein. Bei umstrittenen Fällen kann das dazu führen, dass Höchstrichter in der Öffentlichkeit auch als entschlossene Vertreter einer Verfahrenspartei auftreten.

„Die Mitglieder des VfGH verschließen sich nicht einer sachlichen Diskussion darüber“, sagt VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter im Gespräch mit der Kleinen Zeitung – er mahnt aber die Wahrung der Unabhängigkeit des Gerichts ein und ein „behutsames Drehen an kleinen Schrauben, flankierende, gut abgestimmte Maßnahmen statt einer einfachen Radikallösung“.

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Bestellung des neuen Präsidenten/der neuen Präsidentin des Bundesverwaltungsgericht als Spielball der Politik

Seit Dezember letzten Jahres ist die Leitung des BVwG vakant. Eine Neubesetzung scheitert bis dato an einem politischen Ränkespiel. 

Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte im Jahr 2014 wurde die Kritik am Besetzungsverfahren für die Leitungspositionen an diesen Gerichten immer lauter. War es zuerst nur die Kritik der richterlichen Standesvertretungen, sind es mittlerweile auch Europarat und die EU-Kommission, die eine „Entpolitisierung“ der Bestellungsverfahren und die Umsetzung europäischer Standards zur Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte fordern. Bisher vergeblich. Das zeigen nicht nur die Zeitungsberichte rund um die Neubesetzung der Leitungsposition an den Landesverwaltungsgerichten in der Steiermark und in Tirol, sondern auch die aktuellen Vorgänge beim BVwG. Die Nachbesetzung am größten Gericht Österreichs soll offenkundig erst erfolgen, wenn sich die Regierungsparteien auf einen Abtausch bei der Besetzung anderer Leitungspositionen in der Verwaltung geeinigt haben.

Eine für einen modernen Rechtsstaat unerträgliche Situation.

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Verwaltung – „Selbstverblödung des Staates“

Warum Österreichs Verwaltung Gefahr läuft, massiv an Qualität zu verlieren. Eine Initiative fordert Maßnahmen.

Im vorigen Sommer beschrieb der der Jurist und Organisationsentwickler Wolfgang Gratz in einem langen Beitrag für die „Wiener Zeitung“ die „hohen Kosten der Banalisierung des Regierens„. Der Verwaltungsexperte sezierte darin den schleichenden Qualitätsverlust der Ministerialbürokratie und seine Ursachen, speziell durch das Primat der Parteipolitik in Österreich. Am Ende des Textes schrieb Gratz: „Es wäre wünschenswert, dass sich einige kundige Menschen zusammentun, deren Besorgnis und Empörung groß genug ist, um das Risiko eines Engagements einzugehen.“ Wenige Tage danach erhielt der Autor zwei Anrufe.

Etwas mehr als ein halbes Jahr später präsentierte Gratz mit 15 weiteren namhaften Proponentinnen und Proponenten die „Initiative bessere Verwaltung„, darunter sind ehemalige Spitzenbeamte wie Manfred Matzka, Thomas Wieser, Clemens Jabloner, Elisabeth Dearing sowie einige Forscher und Forscherinnen. Gemeinsam formulierten sie in sieben Kapiteln rund 50 konkrete Vorschläge. Deren Aufbereitung dem Verwaltungsmanagement entlehnt: Erst wurde der Status quo beschrieben und analysiert, im zweiten Schritt dann Ziele definiert und im dritten Schritt konkrete Maßnahmen angeführt. So sieht gute Verwaltung aus.

Chronisch schwaches Krisenmanagement

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Richter ließ sich für Urteil von ChatGPT beraten

Ein Richter in Kolumbien zog den populären Chatbot zu Rate, um medizinische Rechte eines Kindes abzuwägen

Mit steigender Nutzung von ChatGPT mehren sich auch Berichte über problematische Anwendungsbereiche. In dem Irrglauben, dass die verblüffend überzeugenden Antworten des Chatbots auf jede Frage auch richtig seien, glauben manche Anwender eine Arbeitsentlastung darin gefunden zu haben. In diesem Zusammenhang sorgt nun ein weiterer Fall für Aufsehen: Ein kolumbianischer Richter hat zugegeben, dass er die künstliche Intelligenz von ChatGPT für eine Urteilsfindung zu Rate gezogen hat.

Juan Manuel Padilla vom Arbeitsgericht in Cartagena hat entschieden, dass die Behandlungskosten eines autistischen Minderjährigen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dessen Familie nur über ein begrenztes Einkommen verfüge. Dieses Urteil mag an sich nicht brisant sein, sehr wohl aber die Art und Weise, wie der Richter zu seinem Entschluss gekommen ist. Er habe eigenen Angaben zufolge zwar Präzedenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen, aber auch Fragen zum Fall an ChatGPT gestellt.

Unterstützung für Richter, kein Ersatz

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