
Der Falter berichtet, wie die liberale Demokratie ganz legal abschafft werden könnte. Die Zerstörung der liberalen Demokratie gehe dank unserer Verfassung leichter als gedacht.

Der Falter berichtet, wie die liberale Demokratie ganz legal abschafft werden könnte. Die Zerstörung der liberalen Demokratie gehe dank unserer Verfassung leichter als gedacht.

Der Standard berichtet, dass der Senatspräsident und Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU aus dem Auswahlverfahren eines richterlichen Personalsenates als Erstgereihter hervorgegangen ist.

Die Republik Österreich hat zur Besetzung einer Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Europarat bis 13. Februar 2024 einen entsprechenden Vorschlag zu erstatten. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Oktober 2023.

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.
Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.

Erstmals war die Künstliche Intelligenz (KI) Gegenstand eines Urteils des OGH. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein scheiterte mit dem Versuch, eine Plattform für Anwaltsdienstleistungen verbieten zu lassen.

Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.

Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.

Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.
Die Präsident:innen der vier Oberlandesgerichte (OLG) urgieren in einem Schreiben an Kanzler und Vizekanzler erneut die Nachbesetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) und führen aus: „Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.“

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ist darin erneut festgehalten, dass es keine Fortschritte in Bezug auf die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung an den Verfahren zur Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsident:innen und Vizepräsident:innen gibt. Es wird neuerlich die Notwendigkeit der Beteiligung der Richterschaft an den Verfahren zur Ernennung von Gerichtsvorsitzenden empfohlen und auf die Beachtung der europäischen Standards bei der Bestellung und dem Auswahlverfahren hingewiesen.