In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).
Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)” in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.
Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.
Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze


Mit der Justizreform erhält der Justizminister in Polen das Recht, jederzeit die Präsidenten der polnischen Gerichte sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu entlassen. Außerdem stellen die Gesetze das Gremium von Richtern, das bisher unabhängig über die Ernennung und Beförderung von Richtern entscheidet, unter den direkten Einfluss der Mehrheitspartei im Parlament. Schließlich erhält der Justizminister die Möglichkeit, in bestimmten Fällen rechtskräftige Gerichtsurteile, die bis zu 20 Jahre zurückliegen, durch eine außerordentliche Klage vor dem Obersten Gericht anfechten zu können.
Das Institut des Fristsetzungsantrages war mit Einrichtung der Verwaltungsgerichte (erster Instanz) geschaffen worden. Damit sollte Rechtsschutzsuchenden – nach dem Vorbild der ordentlichen Gerichtsbarkeit – eine verfahrensrechtliche Möglichkeit eingeräumt werden, gegen die „Untätigkeit“ eines Verwaltungsgerichtes vorzugehen.
Einen dringlichen Appell für mehr Personal richtete letzte Woche die Dienststellenversammlung des Verwaltungsgerichts Wien an die politischen Verantwortlichen in Verwaltung und Politik.