Die Republik Österreich hat zur Besetzung einer Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Europarat bis 13. Februar 2024 einen entsprechenden Vorschlag zu erstatten. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Oktober 2023.
In fachlicher Hinsicht wird für die zu ernennende Person vorausgesetzt, dass sie jede Gewähr für ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bietet und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder Rechtsgelehrte oder Rechtsgelehrter von anerkanntem Ruf ist. Berufserfahrung auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie aktive Kenntnisse zumindest einer der Amtssprachen des Gerichtshofs (englisch, französisch) und passive Kenntnis der jeweils anderen Sprache sind erforderlich. Die zu ernennende Person darf überdies das 65. Lebensjahr am 13. Mai 2024 noch nicht vollendet haben.
Gabriele Kucsko-Stadlmayer ist aus einem Dreiervorschlag der Bundesregierung Faymann für eine neunjährige Amtsdauer als die aus Österreich entsandte Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ab 01.11.2015 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt worden. Die Amtszeit endet daher am 31.10.2024.
In diesem Zusammenhang wird von der VRV kritisiert, dass in den „Sidelettern“ – den Vereinbarungen zwischen den Regierungsparteien – das Nominierungsrecht den Grünen zuerkannt wird. Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen hat dazu bereits vor einiger Zeit eine kritische Stellungnahme abgegeben.