Teile der Bestellung und Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat sind verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2023, G 215/2022, einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die verfassungswidrigen Bestimmungen treten mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe.

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Auch harte Kritik an der Justiz ist zulässig

Peter Bußjäger, Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck, führt im Interview mit der Kleinen Zeitung aus, dass sich die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, die persönlich und untergriffig argumentiere. Dies sei Ausfluss der Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit in den vergangenen Jahren in Grundsatzurteilen.

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Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2022

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.

Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.

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Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?

Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.

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Spitze des Bundesverwaltungsgerichts noch immer unbesetzt

Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.

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Druck von außen soll die Situation bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten verbessern

Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.

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