Die Politik und die Verwaltungsgerichtsbarkeit – Rudolf Thienel im Interview

Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, führt im Interview mit der Presse aus, dass er es sehr bedauerlich finde, dass durch die Diskussion im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung der Spitzte des größten Gerichtes Österreich über 14 Monate das Bundesverwaltungsgericht dermaßen in eine politische Diskussion gezogen worden sei. Er halte alle auf den Dreiervorschlag für die Besetzung als hervorragend geeignet. Christian Filzwieser kenne das Gericht und werde sicher in der Lage sein, es sehr gut zu führen.

Der Präsident betont, dass das Gesetz einen Dreiervorschlag vorsehe, womit die Regierung eine Auswahlmöglichkeit habe. Eine Reihung des Vorschlags sei im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch nicht bindend. Wenn die Regierung von der Reihung abweiche, so verstehe er die Judikatur der internationalen Instanzen so, dass man dafür eine Begründung haben sollte.

Obwohl die Amtszeit von Thienel erst 2025 ablaufe, werde im türkis-gründen Sideletter vorgesehen, dass die ÖVP den Präsidenten, die Grünen den Vizepräsidenten des VwGH nominieren, falls einer dieser Posten neu besetzen sei.

Zum derzeitigen Modell der Nachbesetzung durch die politische Ebene am VwGH führt der Präsident aus, dass dies ein Modell sei, dass in der heutigen Zeit der Transparenz ein bisschen aus der Zeit gefallen scheine. Politische Bestellungen seien auch in anderen Ländern nicht unüblich. Es müsse aber nach der Judikatur des EGMR und des EuGH klare Kriterien für die Bestellung und die Sicherheit der Unabhängigkeit nach der Ernennung geben.

Hier geht es zum Beitrag in der Presse …

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