In seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf für ein Impfpflichtgesetz bezweifelt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR), dass eine zeitnahe Durchsetzung der Impflicht ohne massive Aufstockung der RichterInnenplanposten an den Landesverwaltungsgerichten möglich ist.
Der Dachverband hält die von der Bundesregierung getroffenen Annahmen über die Anzahl der zu erwartenden Beschwerdeverfahren für deutlich zu nieder, das Gleiche gilt für den angesetzten Arbeitsaufwand pro Beschwerde. Bei den Beschwerdeverfahren, welche bereits jetzt wegen Übertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. der darauf gestützten Verordnungen gerichtsanhängig sind, zeige sich, dass die Betroffenen ihre Standpunkte mit großem Aufwand und konsequent verteidigen. In einer Vielzahl der Verfahren werde daher die Beiziehung von Sachverständigen unumgänglich sein, was erfahrungsgemäß zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand bzw. einer Verlängerung der Verfahrensdauer führe.

Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Wie eine Richterin eine afghanische Kollegin unterstützte und warum sie dabei nicht das Außenministerium einschaltete (Ein Beitrag aus dem Profil vom 29.08.2021).
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.