Zur aktuellen Diskussion über Landesverwaltungsgerichte stellt die neue Vorsitzenden der Vereinigung der UVS-Richter, Dr. Christa Hanschitz (UVS Kärnten) fest, mit dem Inkrafttreten der EU-Grundrechtscharta seien die Rechtsschutzlücken im Bereich der öffentlichen Verwaltung nunmehr deutlich sichtbar geworden.
Hanschitz verweist in diesem Zusammenhang auf die richtungsweisende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, welche den fehlenden Rechtsschutz durch ein Gericht etwa bei Infrastrukturmaßnahmen bzw im Bereich des Bankwesengesetzes festgestellt hatten (VwGH 2010/03/0051, 0055; 2009/03/0067, 0072).
Die von Dr. Zanger in der ZUV 2010/4 zwar zunächst als „ausgezeichnet begründet“ bezeichnete, im Folgenden jedoch drastisch und bisweilen auch polemisch kritisierte Entscheidung des UVS Wien zu GZ 01/8/7292/2010 hat sich vor den maßgeblichen höchstgerichtlichen Prüfinstanzen nicht nur als ausgezeichnet begründet, sondern zudem in vollem Umfang als rechtsrichtig herausgestellt.Die vom Autor des Beitrages angerufenen Götter haben nicht zu entscheiden, sie sind nicht am Wort.