In seiner Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf für ein Impfpflichtgesetz bezweifelt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR), dass eine zeitnahe Durchsetzung der Impflicht ohne massive Aufstockung der RichterInnenplanposten an den Landesverwaltungsgerichten möglich ist.
Der Dachverband hält die von der Bundesregierung getroffenen Annahmen über die Anzahl der zu erwartenden Beschwerdeverfahren für deutlich zu nieder, das Gleiche gilt für den angesetzten Arbeitsaufwand pro Beschwerde. Bei den Beschwerdeverfahren, welche bereits jetzt wegen Übertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. der darauf gestützten Verordnungen gerichtsanhängig sind, zeige sich, dass die Betroffenen ihre Standpunkte mit großem Aufwand und konsequent verteidigen. In einer Vielzahl der Verfahren werde daher die Beiziehung von Sachverständigen unumgänglich sein, was erfahrungsgemäß zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand bzw. einer Verlängerung der Verfahrensdauer führe.
Ausgehend von der bestehenden Arbeitskapazitäten der Landesverwaltungsgerichte sei zumindest eine Verdopplung der RichterInnenplanposten erforderlich, um eine effektive bzw. effiziente Durchsetzung der Impfpflicht zu erreichen.
Die Bundesregierung lasse zudem völlig außer Betracht, dass auch in Österreich ansässige EU-Bürger von einer Impflicht betroffen sind. Die Verwaltungsgerichte wären in diesen Beschwerdefällen verpflichtet, eine Vereinbarkeit der nationalen Impfpflicht mit dem Unionsrecht, insbesondere der Grundrechte – Charta, der Dienstleistungsfreiheit oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu prüfen und allenfalls Vorabentscheidungen des EuGH einzuholen. Auch in diesen Fällen sei ein deutlicher Mehraufwand und eine Verlängerung der Verfahrensdauer zu erwarten.
Schließlich lasse der Entwurf auch eine Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Verfahren nach dem Impfschadengesetz unberücksichtigt.