2 6. M a i f o r u m – P r o g r a m m

„LOCKDOWN“ – Einschränkung der Grundrechte und effektiver Rechtsschutz

Freitag, 17. September 2021, Graz

09.30 Uhr          „Notstand ohne Notstandsgesetze“ – die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung aus verfassungsrechtlicher Sicht

10.00 Uhr         „Deutsche Coronapolitik auf dem Grundrechtsprüfstand – Verwaltungsgerichtsbarkeit in Krisenzeiten“

10.30 Uhr           Diskussion und Kaffeepause

11.00 Uhr           Podiumsdiskussion:

                          „Besteht in Österreich ein ausreichender Rechtsschutz gegen die Einschränkung der Grundrechte?“

12.30 Uhr           Ende der Diskussion

14.00 Uhr           Ende der Veranstaltung

 Zum Inhalt:

Nie zuvor in der Geschichte der zweiten Republik waren die Österreicherinnen und Österreicher mit einer Situation konfrontiert, in der das gesamte gesellschaftliche Leben über Monate nahezu zum Stillstand kam. Bis hin zur eigenen Wohnung waren ausnahmslos alle Lebensbereiche von den Einschränkungen durch die Corona-Gesetzgebung und die Corona-Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierungen betroffen. In dieser Situation waren und sind der Verfassungsgerichtshof und auch die Verwaltungsgerichte besonders gefordert, da sie in unterschiedlichsten Verfahrenskonstellationen zu prüfen haben, ob die Corona-Gesetze und Maßnahmen verfassungs- bzw. gesetzeskonform waren und sind.

Dies ist der Anlass für das 26. Maiforum, sich mit grundlegenden Fragestellungen zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen ebenso zu beschäftigen, wie mit der Frage, ob in Österreich gegen Grundrechtseingriffe generell ein gerichtlich durchsetzbarer und ausreichend wirksamer Rechtsschutz besteht. Der Blick zur Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte in Deutschland soll dazu beitragen, die Situation in Österreich besser einschätzen zu können.

 

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