Europäische Verwaltungsrichter-Vereinigung warnt vor Abbau des Rechtsstaats in Europa

Corona-bedingt verspätet fand letzte Woche die 20. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) in Lyon statt. Da nach wie vor in vielen Staaten Reisebeschränkungen gelten, wurde die Veranstaltung am „Cour Administrative D’Appel de Lyon“ in Hybrid-Form durchgeführt. Erstmals mit dabei waren Vertreter der „American Bar Association“.

Aus Anlass der Entscheidung des Polnischen Verfassungsgerichtshofes, die EU-Verträge als nicht mehr verbindlich anzusehen, verabschiedete die Generalversammlung einstimmig eine Resolution gegen diesen Angriff auf die Grundlagen der Europäischen Union. In der Diskussion wurde dazu festgestellt, es sei in ganz Europa die Tendenz zu beobachten, nicht eine Anhebung der rechtsstaatlichen Standards auf Grundlage der „Best Practice“ anzustreben, sondern unter Hinweis auf andere Mitgliedsstaaten eine Aufweichung dieser Standards zu betreiben.

Die Generalversammlung bestätigte Edith Zeller (Verwaltungsgericht Wien) in ihrem Amt als Präsidentin der Vereinigung. Die weiteren Verstandsmitglieder sind Verwaltungsrichterinnen- und Richter aus Deutschland, Frankreich, Litauen und Griechenland. Karin Winter (Bundesverwaltungsgericht) wurde weiter mit der Funktion der Generalsekretärin betraut.

Neu geschaffen wurde in der Vereinigung eine Verantwortlichkeit für die Bereiche „Equity, Diversion und Inclusion“ (Camille Vinet, Cour Administrative D’Appel de Lyon) sowie für Probleme der Rechtsstaatlichkeit (Eva Wendler, Bundesverwaltungsgericht).

Nunmehr sind Verwaltungsrichterinnen und Richter aus insgesamt 33 europäischen Staaten in der Vereinigung vertreten.

Teilen mit: