
Corona-bedingt verspätet fand letzte Woche die 20. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) in Lyon statt. Da nach wie vor in vielen Staaten Reisebeschränkungen gelten, wurde die Veranstaltung am „Cour Administrative D’Appel de Lyon“ in Hybrid-Form durchgeführt. Erstmals mit dabei waren Vertreter der „American Bar Association“.
Aus Anlass der Entscheidung des Polnischen Verfassungsgerichtshofes, die EU-Verträge als nicht mehr verbindlich anzusehen, verabschiedete die Generalversammlung einstimmig eine Resolution gegen diesen Angriff auf die Grundlagen der Europäischen Union. In der Diskussion wurde dazu festgestellt, es sei in ganz Europa die Tendenz zu beobachten, nicht eine Anhebung der rechtsstaatlichen Standards auf Grundlage der „Best Practice“ anzustreben, sondern unter Hinweis auf andere Mitgliedsstaaten eine Aufweichung dieser Standards zu betreiben.
Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Wie eine Richterin eine afghanische Kollegin unterstützte und warum sie dabei nicht das Außenministerium einschaltete (Ein Beitrag aus dem Profil vom 29.08.2021).
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.
ÖVP, Grüne und SPÖ stellen mehrheitlich Einvernehmen über Weihnachtsregelungen her