Die ersten Klagen werden wahrscheinlich abgewiesen werden, danach aber landen erst die schwierigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof
70 Verfahren zu den Covid-19-Maßnahmen sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit anhängig – zum Großteil sogenannte Individualanträge, mit denen Gesetze und Verordnungen von den jeweiligen Betroffenen direkt beim VfGH angefochten werden können. Die einen Antragsteller stoßen sich an den allgemeinen Ausgangsbeschränkungen, die anderen an den (euphemistisch als „Untersagung des Betretens von Kundenbereichen“ bezeichneten) Betriebssperren.
Gespannt wartet die juristische Fachwelt nun auf die Verteidigungslinie der Bundesregierung. Die vom VfGH großzügig bemessenen Äußerungsfristen, gerechnet ab 1. Mai, laufen diese Woche ab. Der VfGH hat angekündigt, bis Mitte Juli die ersten Entscheidungen zu fassen.
In seiner Entscheidung vom 05.06.2020 zu VGW-031/047/5718/2020 hatte das Verwaltungsgericht Wien (VGW) über die Rechtmäßigkeit eines Straferkenntnisses zum Betreten öffentlicher Orte gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu entscheiden.
Politisch gewählte „Kammer“ kann jeden Richter entlassen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zog der Dachverband der europäischen Datenschutzorganisationen EDRi nun eine erste, sehr durchwachsene Bilanz. Die Umsetzung der Verordnung in vielen Mitgliedsstaaten sei völlig ungenügend und systematische Verstöße blieben vielfach ungeahndet, hieß es. (Siehe dazu:
Aus Anlass einer Revision, welche sich gegen die in einem Verfahren nach dem Glücksspielgesetz vom Landesverwaltungsgericht Steiermark verhängten Geldstrafen richtet, entstanden beim Verwaltungsgerichtshof Bedenken, ob die im konkreten Fall zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes dem Unionsrecht entsprechen.
Das Verwaltungsgericht Hannover hob einen Bescheid des niedersächsischen Justizministeriums auf, mit welchem einem Journalisten der Zugang zu den die Justiz betreffenden Corona-Erlässen verweigert wurde. Da sich das Coronavirus maßgeblich über die Luft verbreite, stellten diese Erlässe, welche unter anderem auf die Reduzierung der Aerosolbelastung der Luft in allen Bereichen abzielten, in denen sich Justizbedienstete und oder Besucher der Justiz aufhalten, Umweltinformationen dar.