Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in einer Vorababfrage an den EuGH Zweifel an seiner eigenen „institutionellen Unabhängigkeit“ geltend gemacht und dazu ausgeführt, die rein „funktionelle“ Unabhängigkeit der Richter reiche nicht aus, „um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren“. (Siehe dazu: Deutsches Verwaltungsgericht zweifelt an seiner Unabhängigkeit)
Dabei gehe es nicht nur um Weisungen, sondern auch um mittelbare Einflüsse, die eine Entscheidung der Richter steuern könnten. Letztlich entscheide immer das Justizministerium über die Planstellen und die Anzahl der Richter an einem Gericht sowie über dessen Ausstattung. Auch die Personalgrundakten eines jeden Richters würden beim Hessischen Ministerium der Justiz geführt, Auslandsdienstreisen eines Richters, z.B. im Rahmen des Europäischen Netzwerks zur justiziellen Fortbildung (EJTN), müssten vom Ministerium angeordnet werden.

Die vom Gesundheitsminister zu Beginn der Corona-Krise verordneten Ausgangsbeschränkungen werden nun doch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
In seiner ersten Entscheidung über die Covid-19-Maßnahmen der Regierung hat der Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag gegen das Betretungsverbot für öffentliche Orte zurückgewiesen.
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner
Unter dem Titel „Lex Corona“ wurde in Deutschland eine Datenbank kostenlos online gestellt.