EGMR verurteilt Italien, dass es zu wenig gegen die Ökomafia getan hat

EGMR führte aus, dass die italienischen Behörden seit vielen Jahren gewusst haben, dass die neapolitanische Mafia Hunderte illegale Mülldeponien als lukratives Geschäftsmodell mit schweren gesundheitlichen Folgen für die Bewohner betrieb. Trotz der Kontamination des Grundwassers und der erhöhten Krebsraten hat Italien wenig zum Schutz der Bevölkerung unternommen, aber auch die Situation fehlerhaft bewertet und mangelhaft die Öffentlichkeit informiert. Italien hat durch seine Untätigkeit das Recht auf Leben gemäß Art. 2 der EMRK der betroffenen Bewohner, die sich an den EGMR wandten, verletzt, entschied eine siebenköpfige Kammer des EGMR (Urteil vom 30.01.2025, Cannavacciuolo and Others v. Italy, Beschwerde-Nr. 51567/14 u.a.).

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EuGH: Rechtsmissbrauch kann nicht allein in der (großen) Anzahl an Beschwerden zur DSGVO gesehen werden

In der Vorabentscheidung vom 09.01.2025, C-416/23, zur Anfrage des VwGH nahm der Europäische Gerichtshof – EuGH zur Verweigerung der Behandlung von „exzessiven Anfragen“ durch die Datenschutzbehörde (DSB) Stellung und führte ua. aus, dass Anfragen nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, da die Ausübung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist. Der VwGH wird daher nun zu prüfen haben, ob die DSB das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der betroffenen Person nachgewiesen hat.

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Verfassungsrichter:in gesucht

Vom Rücktritt des Verfassungsrichters Helmut Hörtenhuber mit 31.12.2024 wurde die Allgemeinheit mit der Pressemitteilung des VfGH am 15.10.2024 informiert, nachdem der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt hat. Seit 01.01.2025 ist die Stelle daher vakant. Bis dato ist sie jedoch nicht einmal ausgeschrieben worden.

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VfGH hebt absolutes Veranstaltungsverbot des § 8 Abs 3 K-VAG für Karfreitag auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2024, G 110/2024, ausgesprochen, dass § 8 Abs. 3 Kärntner Veranstaltungsgesetz (K-VAG) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil diese Bestimmung Veranstaltungen, soweit sie von § 2 K-VAG erfasst sind, am Karfreitag ganztägig schlechthin ausnahmslos verbietet, ohne sicherzustellen, dass ein angemessener Ausgleich mit widerstreitenden Grundrechten, wie etwa der Freiheit der Kunst nach Art. 17a StGG oder der Erwerbsfreiheit nach Art. 6 StGG, stattfindet.

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Welche Posten die nächste Regierung besetzen muss – und wie das ohne Sideletter gehen könnte

Nach den Ausführungen des Bundeskanzlers sollen künftig keine Sideletters vorgesehen und damit Postenbesetzungen transparent gemachen werden. Wie genau Postenbesetzungen vorgenommen werden sollen, bleibe offen. Der Standard schlägt in einem Beitrag vor, dass ein Lösungsweg über ein System führen könnte, wie es mittlerweile am Obersten Gerichtshof (OGH) gesetzlich vorgesehen sei. Dort müsse die Justizministerin ihre Entscheidung basierend auf den Vorschlag einer unabhängigen Kommission im Fall einer Abweichung vom Reihungsvorschlag schriftlich begründen. Das sorge für Transparenz und mache Personalentscheidungen überprüfbar.

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BGH bestätigt Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes – BGH vom 20. November 2024, 2 StR 54/24 wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 abgewiesen und das Urteil bestätigt, mit dem der angeklagte Familienrichter wegen Rechtsbeugung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.

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Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 und Demokratie-Index 2024 belegen Handlungsbedarf auch im Bereich der Justiz

In dem von World Justice Project veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 wurde auch heuer der globale Stand der Rechtsstaatlichkeit in 142 Staaten und Gebiete erhoben und bewertet. Österreich ist danach erneut zurückgefallen, und zwar bei der globalen Bewertung von Platz 11 auf Platz 13, europaweit von Platz 10 auf Platz 11. Bedenklich ist der Trend, da im Bericht 2015 Österreich noch auf Platz 7 (global und europaweit) lag.

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VfGH: Kein Bedenken gegen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG)

Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem Erkenntnis vom 03.10.2024, E 4003/2023, eine Beschwerde gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung unter Hinweis auf den weiten Ermessensspielraum des Gesetzgebers ab. Der Gesetzgeber zielt mit dem AGesVG auf die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich ab.

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Wiederernennung des österreichischen Richters am EuGH und Neubesetzung am EGMR

Am EuGH wurden für die Zeit vom 7. Oktober 2024 bis zum 6. Oktober 2030 sechs Richter wiederernannt, darunter auch der österreichische Richter Andreas KUMIN. Zusätzlich wurden einige Richter:innen für die Periode neu ernannt. Als Präsident des EuGH wurde Koen LENAERTS am 08.10.2024 von seinen teilweise neu und wiederernannten Richterkolleg:innen für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2027 wiedergewählt.

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Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts – Status Quo und Änderungsbedarf durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 hat Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof, die Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts beleuchtet, den derzeitigen Stand dargelegt und auf die Änderungen, die auf die Verwaltungsgerichte aufgrund des Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zukommen, hingewiesen. Transparenz sei kein Selbstzweck, Information über die Rechtsprechung sei von besonderer Bedeutung für den Rechtsstaat.

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