Die Presse berichtet über die Arbeit von Laura Jung, Politikwissenschaftlerin, die an der Uni Graz als Postdoc im Projekt „Elastic Borders“ die Transformation an den europäischen Außengrenzen erforscht. Sie befasst sich aus juristischer Sicht mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Asylverfahren. Dabei beleuchtet sie neueste Entwicklungen, die Gefahren und die Chancen der neuen Technik.
parlament.fyi ist Österreichs erste KI-basierte Plattform über Politik. Künstliche Intelligenz fasst Beschlüsse und Reden aus dem Nationalrat einfach zusammen und liefert kompakte Analysen zu Sprachmustern und Argumenten der Parteien. Ergebnisse aus der Politik werden damit für alle leichter zugänglich und transparent.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen hat gemeinsam mit der Uni Graz eine Initiative angestoßen, die zu einer Fortentwicklung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beitragen soll. Mit dem Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sollen prozessrechtliche Themen auf wissenschaftlicher Basis beleuchtet werden. Dem Anfang der Reihe ist der verwaltungsgerichtliche Vergleich gewidmet. Streitschlichtung und die Herstellung von Rechtsfrieden ist eine zentrale Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Durch das Fehlen von entsprechenden Instrumenten im Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte sind einem echten Prozessvergleich jedoch enge Grenzen gesetzt. Einen Beitrag aus wissenschaftlicher Sicht zur Fort- und Weiterentwicklung dieses Instruments soll die Veranstaltung am 27. November 2024 in Graz liefern.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 17.09.2024, Ra 2022/02/0209, neuerlich mit dem alkoholisierten Lenken eines Fahrrades befasst und ausgesprochen, dass das Lenken eines Fahrrades bei einer Übertretung nach § 99 Abs. 1b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG begründe. Zudem darf der Grad der Alkoholisierung nicht zusätzlich als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden.
Im Erkenntnis vom 3. Oktober 2024, G 3504/2023-14, bestätigt der Verfassungsgerichtshof seine im Prüfbeschluss geäußerten Bedenken und hebt die Einschränkung der Verfahrenshilfe auf Fälle des Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 GRC auf. Es verstößt gegen die in Art. 130 B-VG zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Garantie effektiven Zuganges zu verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz, die Gewährung von Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter allen Umständen auszuschließen, wenn es sich nicht um den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 EMRK oder des Art. 47 GRC handelt. Die Aufhebung tritt erst mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.
Die Kleine Zeitung betont in ihrer Ausgabe vom 14.10.2024, die dringend notwendigen Umbaumaßnahmen am LVwG Kärnten und die wichtigen Aufgaben, die hier für den Bürger erledigt werden. In der Sonntagsausgabe der Kronen Zeitung wird die Funktionsweise des LVwG Tirol zum zehnjährigen Jubiläum erklärt.
Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 wurde von Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, die Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit beleuchtet. Neben der Darlegung der Besonderheiten des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seiner Bedeutung, zeigte er die Rolle der Volksöffentlichkeit aber auch der Medien auf und stellte die Zukunft der Medienarbeit bei Gericht dar.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsansuchens des VwGH vom 14.09.2022 (EU 2022/0016; Ra 2021/20/0425) hielt der EuGH in seiner Entscheidung vom 04.10.2024, C-608/22 und C-609/22, fest, dass bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau es genügt, wenn ein Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es muss nicht konkret festgestellt werden, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht.
Verwaltungsrichter:in in Portugal wird man nach dem Studium der Rechtswissenschaften entweder durch ein kommissionelles Auswahlverfahren oder nach einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung. Das Auswahlverfahren der zukünftigen Richteramtsanwärter:innen wird durch ein speziell zusammengesetztes Board aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einschließlich Richter:innen durchgeführt. Danach folgt eine spezielle Ausbildung für alle Richteramtsanwärter:innen und wurde zu diesem Zweck und für die Durchführung des Auswahlverfahrens im Jahr 1979 die Justizakademie – Centro de Estudos Judiciários (CEJ) – gegründet, eine Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsautonomie. Es werden hier alle zukünftigen Richter:innen und Staatsanwält:innen gemeinsam ausgebildet.
Nach Sintra, ca. 35 km westlich von Lissabon gelegen, führte uns der erste Tag der Studienreise. Dabei konnten wir sowohl die Kulturlandschaft Sintra als Weltkulturerbe der UNESCO durch den Besuch seiner jahrhundertealten Paläste (Palacio Nacional de Sintra und Palacio Nacional da Pena) als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenlernen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen, wobei in erster Ebene 17 Verwaltungsgerichte – davon eines in Sintra – eingerichtet sind. Der besondere Schutz der Landschaft ist des Öfteren Gegenstand von Verfahren am Verwaltungsgericht Sintra, welches sich als besonders modernes Gericht auszeichnet. Nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verfahrensführung mit ausschließlich elektronischem Akt zeigen eine sehr fortschrittliche Judikative. Dies schließt die Videoeinvernahme und ein Protokoll in Form einer Audiodatei sowie einen Gerichtsdiener, der wohl hauptsächlich die Technik beherrschen muss, ein. Auch die Übertragung der Akten an höhere Gerichte läuft ohne Probleme.
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