Kumulationsprinzip kommt vor VfGH: Strafdrohungen für Praxis zu unklar?

Verwaltungsgericht Steiermark ruft nochmals die Höchstgerichte an.

Die türkis-grüne Koalition könnte mit einem der vielen Vorhaben im Regierungsprogramm bald unter Zeitdruck kommen. Es geht um die Reform des umstrittenen Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht, die von den Koalitionsparteien auf Seite 14 ihres Programms für den Zeitraum bis 2024 angekündigt wurde. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark, das durch die erfolgreiche Einschaltung des EU-Gerichtshofs das Prinzip bereits sturmreif geschossen hat, will aber jetzt konkrete Taten sehen.

Nach dem Kumulationsprinzip sind bei Verstößen gegen das Verwaltungsstrafrecht Strafen in so großer Zahl zu verhängen, wie der betreffende Tatbestand verwirklicht wurde. Das kann zu absurden Folgen führen, wie der im Vorjahr vom EuGH entschiedene Fall Maksimovic (C-64/18) gezeigt hat: Vier Manager von Andritz wurden zu Geldstrafen von insgesamt 20 Millionen Euro verurteilt – und, sollten sie nicht zahlen, zu mehr als neun Jahren Ersatzfreiheitsstrafe.

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Polen: Unterstützung aus Europa für den „Marsch der tausend Roben“ gegen Justizreform

Tausende Richter und Richterinnen, Juristen und Juristinnen und andere Bürger bzw. Bürgerinnen aus rund 20 Staaten Europas, darunter Österreich, haben am Freitag in Warschau gegen Gesetzespläne der polnischen Regierung protestiert, die die Unabhängigkeit der Justiz weiter einschränken könnten.

Der als „Marsch der tausend Roben“ angekündigte Solidaritätsmarsch durch das Stadtzentrum vom Obersten Gerichtshof zum Parlamentsgebäude richtete sich nach Angaben der polnischen Richtervereinigung Iustitia gegen Pläne der rechtskonservativen polnischen Regierung zur „Disziplinierung“ von Richtern.

Gegner kritisieren Regierungsplan

Die vom Parlament noch nicht endgültig beschlossene Gesetzesvorlage soll nach Ansicht der Gegner und Gegnerinnen dazu dienen, polnische Richter bzw. Richterinnen zu bestrafen, die sich kritisch über die Justizreformen der Regierung äußern.

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Neues Regierungsprogramm: Die Grenzen der Sicherungshaft

Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht die türkis-grünen Vorhaben mit der Schubhaft bereits erfüllt.

In einem Beitrag in der „Wiener Zeitung“ stellt der Menschenrechtsexperte der Universität Wien zur Diskussion über eine im Regierungsprogramm vorgesehene Sicherungshaft fest, die Regierung habe hier die Umsetzung der „EU-Aufnahmerichtlinie“ im Auge. Konkret dürfte es um den Artikel 8, Absatz 3(e) gehen, wonach Asylsuchende in Haft genommen werden können, „wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.

Dies ist laut Nowak seit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in Form der Schubhaft umgesetzt. Konkret heißt es im Gesetz: „Die Anordnung der Schubhaft (…) soll demnach möglich sein, wenn (…) vom Aufenthalt des Fremden eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ausgeht.“

So sei laut Nowak aber nur vorzugehen, wenn die Abschiebung einer Person beabsichtigt ist oder ein Verfahren gegen sie läuft. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Verfahren gegen die Niederlande 2016 festgestellt, dass eine Haft nach der EU-Aufnahmerichtlinie nur möglich sei, wenn ein Ausweisungsverfahren im Gange ist, sagt Nowak. „Es gibt keinen Grund, darüber hinaus zu gehen.“

Der türkische Asylwerber in Dornbirn hätte nach geltendem Recht festgenommen werden können. Die Regelungen in anderen EU-Ländern hießen zwar anders, aber sie entsprechen inhaltlich einer Schubhaft, so Nowak.

Keine Präventivhaft außerhalb der Schubhaft

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Regierungsprogramm 2020-2024: Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenig Neues

Die von „GRECO“ und Europarat an der Organisation der Verwaltungsgerichte in Österreich geübt Kritik fand im neuen Regierungsprogramm nur wenig Niederschlag

Die Antikorruptionsbehörde des Europarats (GRECO) hatte wiederholt – zuletzt im Sommer 2019 – darauf hingewiesen, dass Österreich hinsichtlich der Ausgestaltung der Unabhängigkeit der neu geschaffenen Verwaltungsgerichte Nachholbedarf habe.

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter hatte in einem Schreiben an die Parlamentsparteien festgestellt, das Gutachten des Europarates (CCJE) vom 28. März 2019 zur Organisation des Verwaltungsgerichtes Wien zeige für den Verfassungs- und die Organisationsgesetzgeber dringenden Handlungsbedarf.

Diese Forderungen fanden im neuen Regierungsprogramm nur wenig Niederschlag, und wenn ja, dann nur in sehr allgemeiner Form.

Nachfolgend ein kursorischer Blick auf das Regierungsprogramm zu den Themen Auswahl und Ausbildung von Richtern, behördliches und gerichtliches Verwaltungsverfahren, Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung, Asylverfahren, Finanzverfahren, Illegales Glückspiel, Informationsfreiheit, Innere Sicherheit, Versammlungsfreiheit und Umweltrecht.

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DER JURISTENBALL 2020

DER JURISTENBALL FINDET AM 22. FEBRUAR 2020 IN DER HOFBURG VIENNA STATT. MOTTO: DIE GOLDENEN ZWANZIGER Prächtiges Ambiente, wunderbarer Blumenschmuck, internationales Publikum, traumhafte Roben der Damen und die Eleganz der Herren machen auch in diesem Jahr den Ball für unsere Gäste wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis. Hier gehts zum Veranstalter …    

Niederlande: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele

Mit einem als historisch zu bezeichnenden Urteil hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern. 

Das Oberste Gericht des Landes hat damit am Freitag einen Einspruch der Regierung gegen frühere Urteile abgewiesen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Regierung hatte bereits im Vorfeld erklärt, sie werde sich an das Urteil halten, egal wie es ausfalle.

David Boyd, UN-Berichterstatter für Menschenrechte und Umwelt erklärte die Entscheidung als most important climate change court decision in the world so far, confirming that human rights are jeopardized by the climate emergency.”

Weitreichende Folgen 

Das Urteil kann weitreichende Folgen haben: zum einen für Kläger in anderen EU-Staaten, die gegen ihre Regierungen wegen ihrer Ansicht nach unzureichenden Klimaschutzes prozessieren, hat doch das niederländische Höchstgericht seine Entscheidung unmittelbar auf Artikel 2 und 8 der EMRK gestützt.

Zum anderen für die deutschen Energiekonzerne. Sie betreiben in den Niederlanden mehrere, teils erst vor wenigen Jahren eröffnete Kohlekraftwerke. Diese Meiler müssen nun womöglich viel schneller geschlossen werden als geplant. Denn Ende 2018 hatte das Land erst CO2-Einsparungen von 15 Prozent erreicht.

Was ist rechtlich bindend?

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Polen: Proteste gegen „Maulkorbgesetz“ für Richter

Unter dem Slogan „Heute die Richter und morgen du!“ protestierten in Polen tausende Bürger gegen ein geplantes „Maulkorbgesetz“ für Richter. Die Demonstranten befürchten, die nationalkonservative Regierung wolle kritische Richter mundtot machen.

„Freie Gerichte“ und „Wir werden siegen“ riefen die Menschen, die sich am Abend vor dem Gebäude des Parlaments in Warschau versammelt hatten. In rund hundert polnischen Städten gab es ebenfalls Proteste gegen einen Gesetzentwurf zur Disziplinierung von Richtern.

Der Streit um die Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS schwelt schon seit mehreren Jahren. Die EU-Kommission hat wegen der strittigen Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben.

Keine Kritik erwünscht

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EuGH: Nationale Gerichte müssen Zulässigkeit einer Zwangshaft gegen Politiker prüfen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals dazu geäußert, ob nationale Gerichte befugt oder sogar verpflichtet sind, gegen die Verantwortlichen nationaler Behörden eine Zwangshaft zu verhängen, wenn sich diese beharrlich weigern, gerichtlich auferlegte – und auf Unionsrecht fußende – Verpflichtungen zu erfüllen (Rechtssache C-752/18, Deutsche Umwelthilfe / Freistaat Bayern).

Fahrverbote nicht umgesetzt

Anlassfall war ein Rechtsstreit in Deutschland, bei dem sich Mitglieder von Landesregierungen in Bayern und Baden-Württemberg geweigert hatten, von Verwaltungsgerichten verfügte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umzusetzen. Zur Durchsetzung der Fahrverbote hatten Gerichte mehrfach Zwangsgelder verhängt, allerdings ohne Erfolg. Daher hatte die „Deutsche Umwelthilfe“ beim Verwaltungsgericht München beantragt, den bayerischen Umweltminister oder den Ministerpräsidenten in Zwangshaft zu nehmen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser sollte klären sollte, ob ein deutsches Gericht berechtigt ist, eine solche Zwangshaft zu vollstrecken.

EuGH legt Prüfungsmaßstab fest

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Wahrnehmungsbericht: Anwälte sehen Rechtsstaat in Gefahr

Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:

  • Grund- und Freiheitsrechte:

Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.

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Verfassungsgerichtshof hebt Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf

Der Verfassungsgerichtshof hat über Antrag von 21 Mitgliedern des Bundesrates (SPÖ) das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geprüft und wesentliche Teile des neuen Gesetzes aufgehoben.

Der Gerichtshof sieht die Bedarfsdeckung bei Mehrkindfamilien nicht gewährleistet, erachtet den verpflichtenden Nachweis qualifizierter Deutsch- oder Englischkenntnisse als verfassungswidrig und sieht in der Verpflichtung zur Übermittlung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz.

In der Erlassung eines Grundsatzgesetzes sieht der Gerichtshof – erwartungsgemäß – keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder.

„Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“

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