Der EuGH hat entschieden, dass die Verwahrung von Asylbewerbern, die Gegenstand einer Rückkehrentscheidung sind, in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze als „Haft“ einzustufen ist.
Ergebe die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Haft, dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, müsse das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen, so der EuGH.
Im vorliegenden Eilverfahren musste sich der EuGH im Zusammenhang mit der ungarischen Regelung des Asylrechts und der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger mit einer ganzen Reihe von Fragen zur Auslegung der Richtlinien 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie – ABl. 2008, L 348, 98), 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie – ABl. 2013, L 180, 60) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie – ABl. 2013, L 180, 96) befassen.
Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.
Morgen, 14.5.2020, 15 Uhr findet ein online Seminar zu Fragen der Führung von Disziplinarverfahren/Ermittlung bei Fehlverhalten gegen Richter statt.
Individualanträge und Haftungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (