In seiner ersten Entscheidung über die Covid-19-Maßnahmen der Regierung hat der Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag gegen das Betretungsverbot für öffentliche Orte zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin, die gegen die Ausgangsbeschränkungen angekämpft hatte, muss einen anderen Weg wählen, um eine inhaltliche Entscheidung bekommen zu können (V 361/2020 vom 8. Juni 2020).
Die Schülerin war knapp nach Beginn des Lockdowns am 16. März als Mitfahrerin in einem Pkw und damit auf engstem Raum mit zwei weiteren Personen unterwegs, die nicht im selben Haushalt lebten. Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg verhängte gegen die unter 18-Jährige eine Geldstrafe von 500 Euro. Somit ist bereits ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die junge Frau anhängig.
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Mit der Corona-Pandemie hat auch Europa sein Rendezvous mit digitalen Überwachungsmethoden. Ein im letzten Monat veröffentlichter Artikel des Londoner
Unter dem Titel „Lex Corona“ wurde in Deutschland eine Datenbank kostenlos online gestellt.
In seiner Entscheidung vom 05.06.2020 zu VGW-031/047/5718/2020 hatte das Verwaltungsgericht Wien (VGW) über die Rechtmäßigkeit eines Straferkenntnisses zum Betreten öffentlicher Orte gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu entscheiden.
Politisch gewählte „Kammer“ kann jeden Richter entlassen.