In Tirol bemüht sich die Politik, die Bestellungsvoraussetzungen für die Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichts zu verbessern. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ergibt folgendes Bild:
Ende der Corona-Verordnungen

Insgesamt 9 Corona-Verordnungen werden mit 30. Juni aufgehoben bzw. mit 1. Juli abgeändert und gilt COVID-19 nicht mehr als ansteckende Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Davon werden unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung aufgehoben.
Klimaschutzgesetz sei seit 900 Tagen überfällig

Politik am Ring: Klima in Not. Parlamentsfraktionen diskutierten den Stand der Maßnahmen zum Stopp des Klimawandels in Österreich.
Vor dem Hintergrund der allseits bekannten Aktionen von Klimaklebern sowie der andauernden öffentlichen Diskussion zur Klimakrise ist es fraglich, ob die von Österreich gesetzten Maßnahmen diesem wichtigen Thema gerecht werden und in der Lage sind, diesbezüglich eine rasche, aber auch nachhaltige Verbesserung der Situation herbeizuführen. Ein neues Klimaschutzgesetz ist nach wie vor nicht beschlossen und das Klimaziel Österreichs bis 2030 scheint aus heutiger Sicht ebenso außer Reichweite zu sein, wie die angepeilte Klimaneutralität bis 2040.
Parlamentarische Anfragebeantwortung zur Frage „Wo bleibt der/die neue Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichts?“

Sowohl Vizekanzler Kogler als Minister für den öffentlichen Dienst als auch Justizministerin Zadic haben die Anfrage beantwortet und zunächst auf § 207 Abs. 2 RStDG und § 2 Abs. 2 und 3 BVwGG als Grundlage für die Ausschreibung der Planstelle durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Es wurde betont, dass die Ausschreibung selbst im Juli 2022 zeitgerecht eingeleitet wurde und das Auswahlverfahren unmittelbar im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurde. Am 13.02.2023 wurde von der Kommission ihre Empfehlungen für den Besetzungsvorschlag der Bundesregierung in ihrem Gutachten an den Vizekanzler übermittelt. Die drei Bewerber:innen, die im Gutachten angeführt werden, wurden im Februar 2023 über die jeweilige Reihung informiert.
Das LVwG Steiermark hat im Jahr 2022 einen erheblichen Aktenanfall zu verbuchen

Laut dem Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2022 sind beim Landesverwaltungsgericht Steiermark insgesamt 8.127 Rechtssachen für die dort tätigen 39 Richter:innen neu angefallen (entspricht 36,72 Vollzeitäquivalente). Dieser Aktenanfall führte effektiv zu 9.514 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Vergleich mit der Jahresbilanz 2021 (3.841 Fälle, 5.076 Verfahren) sind beim Landesverwaltungsgericht somit um 4.286 Fälle (+111,59 %) und 3.010 Verfahren (+59,30 %) mehr angefallen. Anders als in Tirol und Vorarlberg sind vom Akteneingang nur 20,49 % Verwaltungsübertretungen (1.665) betroffen und ist im Vergleich zum Vorjahr (1.796 Fälle) die Zahl sogar weiter um 7,29 % gesunken.
Zulässigkeit der nur teilweisen Aussetzung nach Vorabentscheidungsersuchen

In einem Vorabentscheidungsverfahren wird nur national geregelt, ob die Anfrage ex lege eine Aussetzung bewirkt oder gegebenenfalls ein Aussetzungsbeschluss gefällt wird. Zum Umfang der Aussetzung hat nun der EuGH in einer bulgarischen Vorabanfrage Ausführungen gemacht.
Richter:innen müssen entsprechend bezahlt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin ist der Meinung, dass die Besoldung der Berliner Richter:innen und Staatsanwält:innen in verfassungswidriger Weise zu niedrig war und hat daher zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage der Besoldung diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Tätigkeitsberichte der LVwG Vorarlberg und Tirol
Die Landesverwaltungsgerichte haben jährlich bzw. mehrjährig über ihre Tätigkeit zu berichten. Das LVwG Vorarlberg und das LVwG Tirol haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 bereits veröffentlicht.


Datenschutzrechtliche Aufsicht der Datenschutzbehörde über Staatsanwaltschaften verfassungswidrig?

Der VwGH hat diesbezüglich Bedenken und einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht. Begründend wird ausgeführt, dass die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (als Teil der Verwaltung) für die Aufsicht der Staatsanwaltschaften (als Teil der Justiz) – ohne verfassungsrechtliche Grundlage – den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG widerspreche.
EuGH / Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen das Unionsrecht

Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten.
Nachdem Polen am 20. Dezember 2019 ein Gesetz erlassen hatte, mit dem die nationalen Vorschriften über die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Obersten Gerichts geändert wurden (im Folgenden: Änderungsgesetz), erhob die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass mit der durch dieses Gesetz eingeführten Regelung mehrere Bestimmungen des Unionrechts missachtet werden.