Verfallsfrist bei Nichtbestellung wird von Justizministerin angedacht

Seit mehr als einem Jahr ist die Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) unbesetzt; es scheitert an der Einstimmigkeit im Ministerrat. Im Interview mit dem Standard denkt die Justizministerin Alma Zadić über eine Verfallsfrist nach. Die Verfallsfrist soll bewirken, dass im Fall einer Nichtbestellung das Ernennungsrecht auf den Bundespräsidenten übergeht.

Im ausführlichen Interview mit dem Standard geht es unter anderem auch um die Handysicherstellung. Hier habe der VfGH kürzlich entschieden, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Handys ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspreche. Zadić gehe von einem deutlichen Mehrbedarf an Richtern aus. Für die häufigen Fälle, in denen Gefahr im Verzug sei, müsse man daher mit einer Aufstockung des Richter-Journaldienstes reagieren. Weiterhin möglich soll die Verwertung von Zufallsfunden sein.

In der Diskussion über eine unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften will Zadić nicht von ihrer Vorstellung eines Gremiums beziehungsweise Senats an der Spitze abrücken. Zu diskutieren wäre, welche Rechte dem Parlament zukommen. Es müsse ein Mechanismus eingebaut werden, der sicherstelle, dass das Parlament nicht einfach eine Entscheidung blockieren könne und die Stelle unbesetzt bleibe. Es soll zunächst ein Personalsenat aus anerkannten Vertretungen der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft Vorschläge machen, ob dann die Justizministerin aus diesen auswählt oder das Parlament, könne man überlegen – vielleicht auch mit einer Verfallsfrist, durch die im Fall einer Nichtbestellung das Ernennungsrecht auf den Bundespräsidenten übergeht.

Eine solche Verfallsfrist wäre für Zadić auch bei Ernennungen wie beim Bundesverwaltungsgericht eine Möglichkeit.

Hier geht es zum Beitrag im Standard …

Siehe auch: Weiterhin keine Besetzung der Leitung des BVwG – ein grober Missstand in der Republik

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