Um Verdachtsmomente in Richtung einer (auch nur versuchten) politischen Einflussnahme auf die Justiz im Zeitraum von Jänner 2010 bis Dezember 2023 aufzuklären, wurde – laut Information auf der Homepage des Justizministeriums – die Untersuchungskommission von Justizministerin Alma Zadić eingerichtet.
Die Kommission habe den Auftrag, staatsanwaltschaftliche Vorgänge samt bezughabenden Akten der mit der Aufsicht betrauten Stellen für den Zeitraum von Jänner 2010 bis Dezember 2023 auszuwählen, bei denen aufgrund konkreter Umstände vermutet werden könne oder evident sei, dass eine politische Partei oder eine dieser nahestehende natürliche oder juristische Person Interesse an einem bestimmten Ausgang oder konkreter Abwicklung der staatsanwaltschaftlichen Vorgänge gehabt habe, habe oder haben konnte bzw. könne.
Außerdem sollen sonstige Vorgänge – insbesondere auch im Bereich der Justizverwaltung –, bei denen auf Grund konkreter Umstände gravierende Interventionen von politischen Parteien oder einer diesen nahestehenden natürlichen oder juristischen Person vermutet werden können oder evident seien, untersucht und analysiert werden.
Um den Schutz von Hinweisgeber:innen sicherzustellen, wurde eine eigene Meldestelle eingerichtet, bei der (auch anonyme) Hinweise möglich sind.
Da diese Kommission nur spezielle Verdachtsmomente in einem bestimmten Zeitraum zu untersuchen hat, stellt sich die Frage, wohin man sich unter Schutzstellung als Hinweisgeber:in wenden kann, wenn Verdachtsmomente außerhalb des Aufgabenbereiches dieser Untersuchungskommission die Justiz betreffend gegeben sind. Wer geht dann solchen Verdachtsmomenten nach und – insbesondere – wie werden Hinweisgeber:innen geschützt?
Hier geht es zum Homepage des BM für Justiz betreffend die Untersuchungskommission …