Politische Einigung in der EU auf Anti-SLAPP-Richtlinie

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich am 30. November 2023 vorläufig zum Vorschlag einer Richtlinie zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation – sogenannte SLAPPs) geeinigt. Die Richtlinie dient dem Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren.

Nach der Einigung sollen jedoch nur Klagen mit grenzüberschreitenden Bezug umfasst sein. Wenn eine in der EU lebende Person von einer identifizierten SLAPP-Klage in einem Drittland betroffen ist, so sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Anerkennung und Vollstreckung des Urteils aus diesem Drittland zu versagen.

Als einheitliche verfahrensrechtliche Mindeststandards sollen die Gerichten diese Klagen wegen offensichtlicher Unbegründetheit frühzeitig abweisen oder eine Sicherheitsleistung anordnen können. Im Hinblick auf die Kostenlast sollen Richter die Möglichkeit haben, den Kostenersatz vollständig dem SLAPP-Kläger aufzuerlegen. Soweit die nationalen Verfahrensvorschriften eine vollumfängliche Kostenübernahme nicht vorsehen, wird die EU stattdessen die Kosten tragen, soweit sie nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Mit Blick auf die Finanzierung der Verfahrenskosten sollen die Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund dieser Richtlinie zudem verpflichtet werden, auch für grenzüberschreitende Fälle Verfahrenshilfe zu gewähren.

Um die Opfer von SLAPP-Klagen weiter zu unterstützen, müssen die Mitgliedstaaten an einer zentralen Stelle Informationen über Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe zur Verfügung stellen

Sobald auch die formelle Zustimmung erfolgt ist, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sodann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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