VfGH Judikatur / Rechtsberatung für Asylwerber durch Betreuungsagentur kein wirksamer Rechtsbehelf

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.12.2023, G 328-335/2022, Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) und im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) als verfassungswidrig aufgehoben, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur bloß vertraglich, nicht aber hinreichend gesetzlich abgesichert ist. Dadurch wird das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.

Voraussetzung für einen effektiven Rechtsschutz ist es, dass die Rechtsberater der BBU weisungsfrei und unabhängig insbesondere gegenüber dem für die Vollziehung des Fremdenrechts zuständigen Innenminister sind. Zwar ist die Unabhängigkeit der Rechtsberater gesetzlich festgeschrieben. Die Stellung der Rechtsberater in der BBU und gegenüber dem Innenminister, der in der BBU gesellschaftsrechtlich als Eigentümervertreter fungiert, ist jedoch in einem Vertrag näher ausgestaltet. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags ist die Geschäftsführung der BBU in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht jedoch an Weisungen des Innenministers (gemeinsam mit der Justizministerin) gebunden. Die vertragliche Regelung reicht daher nicht aus, um die Unabhängigkeit der Rechtsberatung effektiv umzusetzen.

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