Weiterhin keine Besetzung der Leitung des BVwG – ein grober Missstand in der Republik

Trotz scharfer Kritik aus Justiz, von NGOs und sogar vom Bundespräsidenten ist seit über einem Jahr die Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) unbesetzt. Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsricher:innen, weist im Ö1 Interview auch auf den jüngsten GRECO-Bericht hin, in dem sich diese Situation niedergeschlagen habe. Die Umsetzung der Empfehlungen von GRECO ist nach wie vor unbefriedigend.

Auch frühere GRECO-Berichte haben eine Reform des Ernennungsverfahrens für die Verwaltungsgerichte und insbesondere für die Positionen der Präsident:innen und Vizepräsident:innen eingefordert; dem ist Österreich nicht nachgekommen. Die Situation beim BVwG spiegle sich im GRECO-Bericht wider. Es müsste, so Markus Thoma, ein Mechanismus geschaffen werden, der im Falle eines solchen Stillstandes bei der Besetzung ein Ingangsetzen des Verfahrens ermögliche, sei es, dass man in die Hände der Bewerber:innen ein Rechtsmittel lege, die den Fortgang des Verfahrens betreiben können oder, dass gesetzlich ex lege ein Fortgang des Verfahrens vorgesehen werde, wenn sich eine Regierung nicht auf einen Vorschlag einigen kann.

„Dieser Zustand ist ein grober Missstand in der Republik“, wird im Ö1 Morgenjournal ausgeführt und Markus Thoma ergänzt: „Es ist ein beschämender Umgang mit allen Beteiligten und den Institutionen ohne Einforderung einer politischen Verantwortlichkeit.“

Hier geht es zum Beitrag im Ö1 Morgenjournal vom 30.12.2023 …

Siehe auch: Stellungnahme des Dachverbandes …

Teilen mit: