Leitung des BVwG seit über einem Jahr unbesetzt

Seit 1. Dezember 2023 ist die Leitung des größten Gerichts Österreichs seit über einem Jahr unbesetzt, obwohl die Ausschreibung bereits im Juli des Vorjahres und die Besetzungskommission schon im Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt hat. Im Mittagsjournal am Samstag skizzierte Vizekanzler Werner Kogler, wie es weiter gehen soll.

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Geschäftsfälle müssen eindeutig einem bestimmten Richter zuweisbar sein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.

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Ausübung einer Nebenbeschäftigung durch den Richter trotz Rückstände möglich

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 28.09.2023, Ra 2022/12/0064, ausgesprochen, dass die Setzung von Prioritäten bei der Bearbeitung von Akten im Kernbereich der Rechtsprechung liegt und nicht von der monokratischen Justizverwaltung zu beurteilen ist. Die Frage, ob eine Dienstpflichtverletzung begangen wurde, weil bestimmte Verfahren vom Richter nicht in angemessener Frist erledigt wurden, ist demnach im Disziplinarverfahren durch das Disziplinargericht zu klären und nicht durch eine Weisung, eine Nebenbeschäftigung nicht mehr ausüben.

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Europarat: Bericht 2023 mit der Einladung zur erneuten Selbstverpflichtung an die Werte und Standards des Europarats

Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, hat ihren Bericht über den Zustand von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit 2023 in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats veröffentlicht, der alle zwei Jahre erstellt wird. Als Untertitel – und wohl auch Ausfluss – dieses Berichts wird festgehalten: „Eine Einladung, sich den Werten und Standards des Europarats erneut zu verpflichten.“

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Neue Kompetenz für das LVwG Kärnten im Zusammenhang mit U-Ausschüssen

Ein Initiativantrag an den Kärntner Landtag über die Änderung des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages (K-UAG) sieht vor, dass das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten eine auf Art. 130 Abs. 2 Z 4 B-VG gestützte neue Kompetenz im Zusammenhang mit Aktenvorlagen an Untersuchungsausschüssen erhalte soll.

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