In 68 Sitzungshalbtagen hat der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2023 wieder zu seiner Arbeitsweise wie in Zeiten vor der Pandemie zurückgefunden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte deutlich reduziert werden und betrug rund 3 Monate (95 Tage).
Es war ein großer Zuwachs an neuen Rechtssachen von 7.993 im Vergleich zu 4.293 im Vorjahr zu verzeichnen, wobei die Erledigungen deutlich von 4.555 im Vorjahr auf 8.246 erhöht werden konnten, zumal noch 1.242 Verfahren aus dem Vorjahr anhängig waren. Der Rückstand konnte sohin auf 989 Angelegenheiten reduziert werden.
68,8 % der 4.080 Beschwerdeverfahren betrafen Asylrechtsangelegenheiten. 3.875 Normenkontrollanträge wurden eingebracht, davon 1.116 Gerichtsanträge. Nur 23 Normenkontrollverfahren wurden von Amts wegen eingeleitet, 2.667 wurden von Parteien beantragt.
Von den 8.236 Entscheidungen betrafen fast die Hälfte Ablehnungen (48,3%), fast ein Drittel negative Entscheidung betreffend Verfahrenshilfeanträge (30,5%), 8,8 % Stattgebungen, 8,4 % Abweisungen, 3 % Zurückweisungen.
Die Zahl an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist unverändert hoch, wobei jedoch fast jede zweite Eingabe das Asyl- und Fremdenrecht betraf.
Im Herbst 2023 wurde an den Gerichtshof über 3.200 nahezu gleichlautende Anträgen von Einzelpersonen und Gerichten im Zusammenhang mit der sogenannten „Pensionsaliquotierung“ gestellt. Aufgrund der effizienten Verfahrensgestaltung und des großen Einsatzes vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten noch vor Jahresende diese entschieden werden. Die Mehrbelastung für den Verfassungsgerichtshof war erheblich, ohne dass die Parallelität so vieler Verfahren den Rechtsschutz der betroffenen Personen beeinflusst hätte. Der Verfassungsgerichtshof hat daher öffentlich und gegenüber dem Gesetzgeber angeregt, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die den Rechtsschutz der Einzelnen wahrt und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes im Fall von „Massenverfahren“ sichert.