EU einigt sich auf umfangreistes KI-Gesetz der Welt

Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten verständigten sich am Freitagabend in Brüssel nach langen Verhandlungen auf den „AI Act“, das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Die Einigung sei „historisch“. Als erster Kontinent setze Europa klare Regeln für die Künstliche Intelligenz. Der AI „Act“ sei mehr als ein Regelwerk. Er sei die Startrampe für europäische Start-ups und Forscher, um das globale KI-Wettrennen anzuführen.

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Österreich hat noch einiges zu leisten in Punkto Rechtstaatlichkeit

Es gibt nicht nur bei den Verwaltungsgerichten den Anschein der politischen Einflussnahme bei den diversen Besetzungsverfahren von Leitungsfunktionen, auch bei der Strafjustiz ist der Anschein massiver politischer Einflussnahme der Politik gegeben, wie Peter Hilpold, Professor an der Universität Innsbruck, in einem Artikel zum Ausdruck bringt.

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Leitung des BVwG seit über einem Jahr unbesetzt

Seit 1. Dezember 2023 ist die Leitung des größten Gerichts Österreichs seit über einem Jahr unbesetzt, obwohl die Ausschreibung bereits im Juli des Vorjahres und die Besetzungskommission schon im Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt hat. Im Mittagsjournal am Samstag skizzierte Vizekanzler Werner Kogler, wie es weiter gehen soll.

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Geschäftsfälle müssen eindeutig einem bestimmten Richter zuweisbar sein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.

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Ausübung einer Nebenbeschäftigung durch den Richter trotz Rückstände möglich

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 28.09.2023, Ra 2022/12/0064, ausgesprochen, dass die Setzung von Prioritäten bei der Bearbeitung von Akten im Kernbereich der Rechtsprechung liegt und nicht von der monokratischen Justizverwaltung zu beurteilen ist. Die Frage, ob eine Dienstpflichtverletzung begangen wurde, weil bestimmte Verfahren vom Richter nicht in angemessener Frist erledigt wurden, ist demnach im Disziplinarverfahren durch das Disziplinargericht zu klären und nicht durch eine Weisung, eine Nebenbeschäftigung nicht mehr ausüben.

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