Erfolgreiche Digitalisierung am LVwG Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

Die in der Fachanwendung „VStV“ elektronisch geführten Verwaltungsstrafverfahren werden im Falle der Erhebung eines Rechtsmittels von den Behörden per Knopfdruck direkt aus der Fachanwendung an das LVwG Steiermark übermittelt. Dabei wird der gesamte Akteninhalt digital in den elektronischen Akt des LVwG Steiermark eingespielt und kann medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.

Dort wo noch keine elektronischen Akten vorhanden sind, wie teilweise auf Gemeindeebene, werden diese Akten vom LVwG digitalisiert, wozu eine Digitalisierungslösung mittels QR-Codes implementiert wurde. Dabei können auch Pläne mit einem Großformatscanner ins System einfach eingepflegt werden.

Eine Besonderheit des elektronischen Aktes des LVwG Steiermark stellt die Möglichkeit dar, die von den unterschiedlichsten Behörden elektronisch geführten Akten zu importieren und nahtlos daran weiterzuarbeiten. Diese Möglichkeit der Verarbeitung der Behördenakte war eine Schlüsselanforderung an den elektronischen Akt und auch der Grund für die Eigenentwicklung, da es auf dem Markt bisher kein Produkt mit einer derartigen Option gab. Dabei wird von der Aktenzuteilung über das Ermittlungsverfahren und die Verhandlung bis zur Entscheidung das gesamte Verfahren digital geführt.

Der elektronische Akt ist nicht auf die reine Aktenverwaltung reduziert, vielmehr wird der gesamte Arbeitsablauf digitalisiert und können auch Informationen zur Statistik einfach und rasch abgerufen werden. Die Aktenzuteilung an den zuständigen Richter erfolgt entsprechend der Geschäftsverteilung automatisch.

Durch die Digitalisierung werden Ressourcen gespart, Akten müssen nicht mehr kopiert werden, es entfällt der kostspielige Postweg. Anwälte können über den ERV einfacher und schneller erreicht werden; Privatpersonen können über die ID Austria den digitalen Zugang zB zur Akteneinsicht nutzen.

Verhandlungssaal LVwG Steiermark
© LVwG Steiermark

Das System wurde für die Richter:innen entsprechend anwenderfreundlich gestaltet. Es können zB im digitalen Akt elektronische „Post It“ sowie Kommentare eingefügt werden, und sind diese Markierungen auch schnell auffindbar. Die Verhandlungssäle sind so ausgestattet, dass der/die Richter:in in der Lage ist, die relevanten Informationen den Parteien und Zeugen über eigene Monitore zuzuspielen. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.

Insgesamt ein gelungenes Projekt, dass auch das Interesse bei anderen Verwaltungsgerichten hervorgerufen hat.

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