EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht
In einem richtungsweisenden Urteil vom 26. Februar 2013 ( Rechtssache C-617/10) hat sich der Europäische Gerichtshof ausführlich mit der Frage der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Europäischen Grundrechtscharta durch Gerichte auseinandergesetzt.
Der EuGH hat in diesem Urteil festgehalten, dass ein nationales Gericht, das einen Widerspruch von nationalem Recht zur GRC ortet, „gehalten (sei), für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede (. . .) entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste“.
Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.
Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. 
Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.