Regierung zieht UVP-Reformpläne zurück

Der VfGH stellt fest, dass Umweltverfahren keine zweite Instanz brauchen. Bures: „Der Infrastruktursenat ist damit hinfällig.“ Die Ministerin freut sich über die Entscheidung: „Die Rechtsunsicherheit der letzten Monate ist beseitigt“ Die Entscheidung lesen … Den Artikel auf  diePresse.com lesen …

Umweltverträglichkeitsprüfung: Verfassungsgerichtshof widerspricht Verwaltungsgerichtshof

Mit Erkenntnis vom 7. Juli 2011 (Zl. B 254/11) hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gericht mit umfassenden Kontrollbefugnissen anrufbar sein muss, auseinandergesetzt.

Im Ergebnis bedeutet diese Entscheidung, dass überall dort, wo auf Grund des Unionsrechts (Art. 47 Grundrechtscharta) Rechtschutzlücken entstehen, der Verwaltungsgerichtshof zum erst- und letztinstanzlichen innerstaatlichen Gericht wird.

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VwGH: Verspätete Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen des Unionsrechts

Durch die verspätete Umsetzung der Rückführungsrichtlinie sind die Unabhängigen Verwaltungssenate für Berufungen gegen alle Rückkehrentscheidungen zuständig.

Über einen türkischen Staatsangehörigen, der im Jahr 1989 nach Österreich eingewandert ist und sich seither rechtmäßig hier aufhält, wurde aufgrund seines Fehlverhaltens ein Aufenthaltsverbot verhängt; seine dagegen erhobene Berufung wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol mit Bescheid vom 14. Februar 2011 ab.

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Rauchverbot im Hauptraum eines Gastbetriebes

Der Unabhängigen Verwaltungssenat Wien hat sich in einer Berufungsentscheidung  betreffend Übertretung des Tabakgesetzes mit dem Begriff  „Hauptraum“ auseinandergesetzt.  Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Ein Gastwirt wurde bestraft, weil im Hauptraum seines aus 2 Räumen bestehenden Betriebes kein Rauchverbot bestand und tatsächlich geraucht wurde.

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Hanschitz: Österreich braucht endlich flächendeckenden Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte

Zur aktuellen Diskussion über Landesverwaltungsgerichte stellt die neue Vorsitzenden der Vereinigung der UVS-Richter, Dr. Christa Hanschitz (UVS Kärnten) fest, mit dem Inkrafttreten der EU-Grundrechtscharta seien die Rechtsschutzlücken im Bereich der öffentlichen Verwaltung nunmehr deutlich sichtbar geworden.

Hanschitz verweist in diesem Zusammenhang auf die richtungsweisende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, welche den fehlenden Rechtsschutz durch ein Gericht etwa bei Infrastrukturmaßnahmen bzw im Bereich des Bankwesengesetzes festgestellt hatten (VwGH 2010/03/0051, 0055; 2009/03/0067, 0072).

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EU könnte Verwaltungsgerichte erster Instanz notwendig machen

Zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. 9. 2010 (VwGH 2010/03/0051, 0055; 2009/03/0067, 0072) bergen einiges an Brisanz. Es ging um die Frage, ob die Kontrollmöglichkeit des VwGH gegen Genehmigungsbescheide des Infrastrukturministeriums (BMVIT) im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) den Rechtsschutz-Anforderungen nach der UVP-Richtlinie entspricht.

von Robert Keisler

Der VwGH verneinte dies aufgrund seiner eingeschränkten Kontrollrechte auf Tatsachenebene und konstruierte einen im UVP-Gesetz in diesen Angelegenheiten gar nicht vorgesehenen Instanzenzug an den Unabhängigen Umweltsenat. Der VwGH hegt in den beiden Entscheidungen Zweifel, ob Art. 47 GRC nicht ganz generell verlangt, dass ein Gericht mit umfassenden Kontrollbefugnissen anrufbar sein muss.

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„Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei?“

Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf zum Thema „Strafjustiz versus UVS: Wer kontrolliert die Kriminalpolizei?“

Ein Bericht von Wolfgang Helm

Zwei im letzten Jahr neu an die Universität Wien berufene Strafrechtswissenschaftler hielten am 2.5.2011 im Beisein des Rektors und des Dekans ihre Antrittsvorlesungen im Großen Festsaal vor hoch qualifiziertem Auditorium. Nachdem zunächst Peter Lewisch seinen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gelegenen Forschungsschwerpunkt vorgestellt hatte, widmete sich Susanne Reindl-Krauskopf in ihrem Vortrag der erst kürzlich erfolgten Aufhebung zweier Worte in § 106 StPO durch den Verfassungsgerichtshof, mit der kriminalpolizeiliche Maßnahmen aus eigener Macht (als AuvBZ, Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) wiederum der Kontrolle der unabhängigen Verwaltungssenate unterstellt worden sind.

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Fremdenrecht: Hohe Strafen sind aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafhöhen des Paragraphen 120 des Fremdenpolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Strafen in Höhe von bis zu 39.000 Euro seien unsachlich und gleichheitswidrig, so das VfGH. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg hat die Strafhöhen angefochten und nun vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen. Den Beitrag auf vorarlberg.orf.at lesen …

VwGH: Säumnisbeschwerde nennt falsche Behörde – Abgeblitzt

Wer in einem Verwaltungsverfahren über Säumigkeit bei der Erledigung eines Rechtsmittels klagt, sollte unbedingt wissen, welche Behörde überhaupt für die Erledigung zuständig ist. Andernfalls wird seine Säumnisbeschwerde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, ohne dass zugleich auch die gesuchte Entscheidung in der Sache fiele. Den Artikel auf DiePresse.com lesen …