In seinem Beschluss vom 25. April 2012, 4 L 488/12.DA.A., ist das Verwaltungsgericht Darmstadt zu der Einschätzung gelangt, dass die Republik Italien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention nebst ihren Zusatzprotokollen gegenwärtig nicht mehr hinreichend nachkommt.
Nach Ansicht des Gerichtes ist davon auszugehen, dass sich Italien schutzsuchenden Ausländern ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen wolle und nicht mehr willens oder in der Lage sei, die europaweiten Mindeststandards zur Durchführung von Asylverfahren und zur Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten.