Die von Dr. Zanger in der ZUV 2010/4 zwar zunächst als „ausgezeichnet begründet“ bezeichnete, im Folgenden jedoch drastisch und bisweilen auch polemisch kritisierte Entscheidung des UVS Wien zu GZ 01/8/7292/2010 hat sich vor den maßgeblichen höchstgerichtlichen Prüfinstanzen nicht nur als ausgezeichnet begründet, sondern zudem in vollem Umfang als rechtsrichtig herausgestellt.Die vom Autor des Beitrages angerufenen Götter haben nicht zu entscheiden, sie sind nicht am Wort.
Fremdenrecht: Hohe Strafen sind aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafhöhen des Paragraphen 120 des Fremdenpolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Strafen in Höhe von bis zu 39.000 Euro seien unsachlich und gleichheitswidrig, so das VfGH. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg hat die Strafhöhen angefochten und nun vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen. Den Beitrag auf vorarlberg.orf.at lesen …