Laut Medienberichten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schweizer Seniorinnen recht gegeben, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. In einem wegweisenden Urteil sei die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt worden.
Es war das erste Mal, dass das Gericht zum Klimawandel urteilte und sich mit der Frage befasste, inwiefern Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Damit hatte erstmals eine Klimaklage in Straßburg Erfolg (Urteil vom 09.04.2024, Application no. 53600/20). Der EGMR sah eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK.
Die nun erfolgreiche Klage sei von den Schweizer Klimaseniorinnen eingereicht worden, einem Verein von mehr als 2.000 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren. Die von Greenpeace initiierte Gruppe habe „Versäumnisse der Schweizer Behörden“ beim Klimaschutz, die „ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen“ würden, beklagt. Die „völlig unzureichenden“ Bemühungen ihrer Regierung zur Bekämpfung der globalen Erwärmung würden sie in die Gefahr bringen, bei Hitzewellen zu sterben. Das Schweizer Urteil, das nicht angefochten werden könne, könnte die Regierung dazu zwingen, mehr Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu ergreifen, einschließlich einer Überarbeitung ihrer Emissionsreduzierungsziele für 2030, um sich dem Ziel des Pariser Abkommens anzupassen, die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Insgesamt seien drei verschiedenen Klimaklagen verhandelt worden: Die Klimaklage eines ehemaligen Bürgermeisters eines französischen Küstenortes habe das Gericht in Straßburg zurückgewiesen. Er habe seinerseits der Regierung in Paris vorgeworfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun, um eine Überflutung seiner Stadt zu verhindern. Das Gericht habe auch gegen sechs portugiesische Studierende, die Länder zur Einhaltung von Klimaverpflichtungen zwingen wollten, entschieden. Diese Klage habe sich nicht nur gegen Portugal, sondern auch gegen 31 weitere Staaten gerichtet. In dem von Experten als „David gegen Goliath“ bezeichneten Fall gehe es nicht um eine finanzielle Entschädigung, sondern darum, dass die Regierungen die Emissionen drastisch senken. In diesem Fall habe das Gericht eine Entscheidung abgelehnt, weil die Kläger den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft haben.
Die Klimaschutzklagen seien von der Großen Kammer, der obersten Instanz des EGMR, vorrangig verhandelt worden – ein Zeichen für die Bedeutung der Entscheidung.
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Hier geht es zum Beitrag im Spiegel …
Hier geht es zum Beitrag der Frankfurter Allgemeinen ….
siehe auch: EGMR verhandelt Klimaklage