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Bei der Behandlung einer Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Verfahrenshilfe in § 8a VwGVG. Mit dem Beschluss vom 12.12.2023, E 119/2023, wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Bei der Behandlung einer Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Verfahrenshilfe in § 8a VwGVG. Mit dem Beschluss vom 12.12.2023, E 119/2023, wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.
Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Der VfGH hebt die entsprechende Bestimmung auf Antrag der burgenländischen Landesregierung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 auf.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.12.2023, G 328-335/2022, Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) und im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) als verfassungswidrig aufgehoben, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur bloß vertraglich, nicht aber hinreichend gesetzlich abgesichert ist. Dadurch wird das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
Mit der Entscheidung vom 01.09.2023 fällte der VwGH die erste Rechtsprechung zur Ausnahme vom Anwendungsbereich des LSD-BG gemäß dessen § 1 Abs. 5 Z 7 bei Tätigkeiten von mobilen Arbeitnehmern im Rahmen des Transitverkehrs, wenn dabei in Österreich (Durchfahrstaat) eine Ladung aufgenommen wird.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die deutsche Bundesregierung mehr tun, um den Ausstoß von Treibhausgasen durch Verkehr und Gebäude zu reduzieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-148/22 am 28.11.2023 entschieden, dass Behörden ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz verbieten dürfen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.
Eine Forststraße muss rückgebaut werden, da sie eine Übererschließung des Waldes darstelle. Das Verwaltungsgericht hat – der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft folgend – festgestellt, dass hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Weges eine „Befestigung“ und damit eine Forststraße vorliege, da das „zu einem Straßenkörper aufgeschüttete Material so stark verdichtet wurde, dass der dadurch entstandene Straßenkörper ohne weiteres ganzjährig (regen- bzw. witterungsfest) mit Kraftfahrzeugen befahren werden“ könne. Der Weg sei auf seiner gesamten Länge befestigt ausgeführt und damit eine Forststraße im Sinne des ForstG. Die Bewirtschaftung des Waldes sei auch mit den vorhandenen „Rückegassen“ möglich, der breite Weg sei daher eine „Übererschließung“.
Die Rechtssache betrifft das Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern des Justizrates (General Council of the judiciary – „GCJ“) in Spanien. Im Jahr 2018 stand die Zusammensetzung des GCJ zur Erneuerung an, und die Kläger, damals spanische Richter, waren Kandidaten. Bis heute hat das Parlament das Ernennungsverfahren nicht abgeschlossen. Nun stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Verstoß gegen Art. 6 EMRK fest.