Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009, die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit von Beamten aufgezeigt. Ausschlaggebend ist, ob durch die konkrete Ausgestaltung der Verbindung zwischen der Privatmeinung des Beamten mit seiner dienstlichen Stellung bei objektiver Betrachtung Zweifel daran aufkommen konnten, er werde seine dienstlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang weiterhin sachlich vollziehen. Auf eine gerichtliche Strafbarkeit der Aussage an sich, kommt es dafür nicht an.
Judikatur
VfGH prüft Verfassungsmäßigkeit des § 8a VwGVG
Bei der Behandlung einer Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Verfahrenshilfe in § 8a VwGVG. Mit dem Beschluss vom 12.12.2023, E 119/2023, wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
Auch eine Mitteilung im Rahmen der Dienstaufsicht kann eine Weisung sein
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.
VfGH Judikatur: Übergangsfrist für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung ist zu lang
Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Der VfGH hebt die entsprechende Bestimmung auf Antrag der burgenländischen Landesregierung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 auf.
VfGH Judikatur / Rechtsberatung für Asylwerber durch Betreuungsagentur kein wirksamer Rechtsbehelf
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.12.2023, G 328-335/2022, Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) und im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) als verfassungswidrig aufgehoben, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur bloß vertraglich, nicht aber hinreichend gesetzlich abgesichert ist. Dadurch wird das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.
VwGH Judikatur / Ausnahme bei Entsendung und Transitverkehr
Mit der Entscheidung vom 01.09.2023 fällte der VwGH die erste Rechtsprechung zur Ausnahme vom Anwendungsbereich des LSD-BG gemäß dessen § 1 Abs. 5 Z 7 bei Tätigkeiten von mobilen Arbeitnehmern im Rahmen des Transitverkehrs, wenn dabei in Österreich (Durchfahrstaat) eine Ladung aufgenommen wird.
Gericht verpflichtet deutsche Regierung zu mehr Klimaschutz
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die deutsche Bundesregierung mehr tun, um den Ausstoß von Treibhausgasen durch Verkehr und Gebäude zu reduzieren.
EuGH-Urteil erlaubt Kopftuchverbot für Beschäftigte bei Behörden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-148/22 am 28.11.2023 entschieden, dass Behörden ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz verbieten dürfen.
Geschäftsfälle müssen eindeutig einem bestimmten Richter zuweisbar sein
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.
Übererschließung führt zum Straßenrückbau
Eine Forststraße muss rückgebaut werden, da sie eine Übererschließung des Waldes darstelle. Das Verwaltungsgericht hat – der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft folgend – festgestellt, dass hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Weges eine „Befestigung“ und damit eine Forststraße vorliege, da das „zu einem Straßenkörper aufgeschüttete Material so stark verdichtet wurde, dass der dadurch entstandene Straßenkörper ohne weiteres ganzjährig (regen- bzw. witterungsfest) mit Kraftfahrzeugen befahren werden“ könne. Der Weg sei auf seiner gesamten Länge befestigt ausgeführt und damit eine Forststraße im Sinne des ForstG. Die Bewirtschaftung des Waldes sei auch mit den vorhandenen „Rückegassen“ möglich, der breite Weg sei daher eine „Übererschließung“.