Heinz Mayer ruft Zivilbevölkerung zu Mut zum Widerspruch auf

In seinem Gastkommentar im Standard skizziert der Verfassungsjurist Heinz Mayer anhand von drei Gesetzesvorhaben der Regierung in dieser Legislaturperiode die Erschwerung des Kampfes gegen die Korruption, die durch den Widerstand der Staatsanwaltschaften, Richter:innen und vor allem einer sehr wachen Zivilgesellschaft verhindert habe werden können. Indem sie sich massiv zu Wort gemeldet und auch auf die Verfassungswidrigkeiten hingewiesen haben, sei die Bekämpfung der Korruption zumindest nicht eingeschränkt worden und der Versuch, etwa durch zu kurze Begutachtungsfristen von wenigen Tagen die Korruptionsbekämpfung massiv zu erschweren und alle zu überrumpeln, zumindest derzeit misslungen.

Nicht nur sei mit allen Mitteln versucht worden, die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), „legistisch fesseln“ zu wollen, sondern sei auch versucht worden, diese wichtige Behörde in aller Öffentlichkeit zu diskreditieren.

Seit vielen Jahren werde Österreich von internationalen Instanzen für sein mangelndes Engagement bei der Korruptionsbekämpfung kritisiert und die politische Abhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden und ein ungenügend umgesetztes Korruptionsstrafrecht kritisiert. Doch werde von den politischen Machthabenden in Österreich nicht alles darangesetzt, diese Kritik zu entkräften. Mayer führte aus, dass man aus der Vergangenheit nicht nur nichts gelernt, sondern mindestens drei bemerkenswerte Versuche unternommen habe, die Korruptionsbekämpfung erheblich zu erschweren.

Als Beispiel nannte er etwa die versteckte Bestimmung für die Strafprozessordnung in einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums, nach dem die Sicherstellungen der Staatsanwaltschaft in öffentlichen Ämtern und Behörden auf den Verdacht einer strafbaren Handlung gegen die Behördenleitung eingeschränkt werden sollten, in anderen Fällen sollte nur über Amtshilfe in der öffentlichen Verwaltung sichergestellt werden können. Dies wäre das Ende der Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Raum gewesen.

Auch dass die Exekution der Aktenvorlage vom Finanzministerium beim Untersuchungsausschuss nach einer entsprechenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes beim Bundespräsidenten beantragt habe werden und dieser ein Gericht mit der Exekution beauftragen habe müssen, sei erstmalig der Fall gewesen.

Wie nun die Neuregelung der Sicherstellung von Mobilfunkgeräten und deren Auswertung beschlossen werde, sei noch nicht absehbar und habe zumindest vorerst die Ausschaltung der Staatsanwaltschaften und Übertragung an die (dem Innenminister weisungsgebundene) Kriminalpolizei verhindert werden können. Die zunächst vorgeschlagene Bestimmung sei verfassungswidrig, weil strafrechtliche Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft zu führen seien und nicht der Kriminalpolizei überantwortet werden dürfen. Die Verfassung bestimme die Staatsanwaltschaft als „Herrin“ der gesamten Ermittlungen.

Die Beispiele zeigen, wie wichtig es sei, dass die Zivilgesellschaft wachsam sei und Mut zum Widerspruch habe.

Hier geht’s zum Gastkommentar im Standard …

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