Ein Berufungsgericht in Großbritannien hat einer Klage von Umweltaktivisten gegen die Pläne für den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen Heathrow stattgegeben. Die Begründung: Die Regierung habe das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt.
Nach dem Urteil des holländischen Höchstgerichtes (siehe dazu: Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele) ist die Entscheidung des britischen Berufungsgerichtes nun die zweite Entscheidung innerhalb weniger Wochen, bei der ein europäisches Gericht die Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens für verbindlich erklärt.
Demgegenüber war das Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bau einer 3. Piste des Flughafens Wien vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, das Gericht habe bei der Entscheidung vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen.
Mit dem als historisch erachteten sogenannten
Nach dem Europäischen Gerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Anwendbarkeit der Strafbestimmungen des Lohn-und Sozialdumpinggesetzes (LSD-BG) befasst.