Geht es nach der Politik, sollen Asylwerber weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Immer öfter hebeln Gerichte diese Restriktionen aus.
Unter die ganze Diskussion rund um Asylwerber in der Lehre müsse endlich ein Schlussstrich gezogen werden. Mit Worten wie diesen leitete ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer Mitte Dezember im Nationalrat seine Rede zu diesem Thema ein. Eine Gruppe von 700 betroffenen Asylwerbern, so wurde damals beschlossen, darf ihre Lehre in Österreich fertig machen. Das begrüßte der zwischenzeitlich zum Innenminister aufgestiegene Nehammer, fügte aber hinzu, dass es ein Fehler war, die Lehre für Asylwerber überhaupt zu öffnen. Die alte Koalition aus ÖVP und FPÖ habe diesen Fehler behoben: „Heute ist es für einen Asylwerber nicht mehr möglich, eine Lehre zu beginnen, und das ist gut so“, stellte Nehammer klar.
Dieser letzte Satz stimmt so allerdings nicht. Im Jänner 2020 ergingen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, mittels deren zwei Asylwerbern der Zugang zur Lehre gewährt wurde. In einem Fall ging es um einen Afghanen, der eine Lehre als Elektroinstallateur in einem Betrieb in Oberwart beginnen wollte. Nachdem das regionale AMS die Arbeitsbewilligung abgelehnt hatte, erhob der Betrieb Beschwerde und bekam nun recht.