Mit der Urteilsschelte im Fall „Grasser“ werden die Grenzen der Ligitation PR neu gezogen.
Die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen war in der Vergangenheit bereits wiederholt Thema eines „Maiforum“. Grund dafür waren Gerichtsurteile – wie etwa das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Landepiste am Flughafen Wien-, die zu persönlichen und unsachlichen Angriffen auf die Richterinnen und Richter selbst führten.
In einem Beitrag in der Wochenzeitschrift „Falter“ zeigt der Mediensprecher des Oberlandesgerichts Wien anhand des Fall „Grasser“ auf, warum sich die Justiz in der Öffentlichkeitsarbeit so schwertut und warum Gelassenheit alleine der Gegenseite mitunter zu viel Platz lässt. Der Beitrag macht einmal mehr deutlich, zwischen welchen Klippen die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz navigiert.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat einen umfassenden Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeit der Rechtssysteme in den 57 Teilnehmerstaaten in Europa, Zentralasien und Nordamerika veröffentlicht. Der Bericht gibt einen ersten Überblick darüber, wie Gerichte in den einzelnen Staaten auf die durch die Pandemie bedingten Notstandssituationen reagierten.
Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.
In dem gestern veröffentlichten ersten Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission wird der Österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Deutlich ausgefallen ist aber die Kritik am Verfahren für die Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte.