COVID-19-Maßnahmengesetz: Würden neue Strafen gelten? Die rechtlichen Fragen im Corona-Herbst

Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.

Ein Beitrag in der „Presse“ greift die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zur aktuellen Novelle des COVID-19–Maßnahmengesetzes auf und verweist darauf, dass es die Verwaltungsgerichte waren, die im Frühjahr als Erste die Coronamaßnahmen der Regierung überprüften und mehrere Strafen kippten und es die Verwaltungsrichter sind, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Verschärfung der Coronaregeln nun einen besseren Rechtsschutz für die Bürger vor dem Verfassungsgerichtshof fordern.

Der Beitrag weist auch darauf hin, dass für ein vom DVVR gefordertes Eilverfahren vor dem Höchstgericht eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Diese wurde von der Verfassungsministerin Edtstadler allerdings bereits mit dem Hinweis abgelehnt, in einem Eilverfahren würden die Streitparteien zu wenig gehört.

Gerichte zeigen Exekutive die Schranken ihrer Gestaltungsmacht

Tatsächlich zeigt aber das Beispiel Deutschland,  wie effektiver Rechtsschutz auch in Pandemiezeiten funktionieren kann: Dort haben die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bei den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten zu mehreren tausend Eilverfahren geführt, in denen die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen geprüft wurde. Ein Teil dieser Entscheidungen hat den Antragstellern Recht gegeben. Diese betrafen etwa die Quadratmeter-Beschränkungen für Geschäftsöffnungen, das Verbot von Demonstrationen oder das Verbot von kirchlichen Messen.

Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen (Bezahlteil) …

Siehe dazu auch: Justiz hat Politik die „Schranken aufgezeigt“

Und:  Dachverband der Verwaltungsrichter fordert weiteren Rechtsschutz gegen Grundrechtseinschränkungen

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