Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen „Tribunal de Contas“ verstießen nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, da sie nur vorübergehend im Zusammenhang mit einer Konsolidierung eines übermäßigen Haushaltsdefizits und einer Portugal von der Europäischen Union gewährten Finanzhilfe erfolgt seien.
Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 27.02.2018 entschieden (Az.: C-64/16).
Der portugiesische Gesetzgeber senkte ab Oktober 2014 bei einer ganzen Reihe von Personen, die ein öffentliches Amt innehaben oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, vorübergehend die Bezüge. Dazu gehörten auch die Richter des portugiesischen Tribunal de Contas (Rechnungshof). Die Kürzungen wurden mit einem Gesetz von 2015 ab dem 01.01.2016 schrittweise aufgehoben. Die portugiesische Richtergewerkschaft ASJP klagte im Namen der betroffenen Richter gegen die Kürzungen. Sie vertritt die Auffassung, die Kürzungen verstießen gegen den “Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“, der nicht nur in der portugiesischen Verfassung, sondern auch im Unionsrecht verankert sei.
Allgemeine Sparmaßnahmen rechtfertigen auch Kürzung von Richtergehältern

Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.
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