RZ Editorial 10/20: Im europäischen Vergleich

Weder ein „Rat der Gerichtsbarkeit“ noch die Einrichtung einer Generalstaatsanwaltschaft stehen im Regierungsprogramm. Das überrascht auch nicht, weil solche Forderungen verräterischer Weise bislang immer nur aus der Oppositionsrolle erhoben werden.

Betrachten wir die österreichische Justiz in einem größeren Rahmen. Nehmen wir das im Juli erschienene EU-Justizbarometer
2020) zur Hand und überlegen wir, welche Schlüsse daraus für unsere Gerichtsbarkeit abgeleitet werden können.

Mag. Harald Wagner, MBA

ist Richter am Handelsgericht Wien und zweiter Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter.


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