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Mit dem geplanten Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NISG 2024) sollen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen der Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich fallen, erreicht werden soll. Betroffen von diesem Bundesgesetz ist auch die gesamte öffentliche Verwaltung und damit auch die Justizverwaltung. Die Begutachtungsfrist endet am 01.05.2024.