Europäische Richter klagen Europäischen Rat wegen Polen

Normalerweise werden Klagen an Richter herangetragen, diesmal ist es umgekehrt: In einer beispiellosen Aktion wenden sich Richterinnen und Richter aus ganz Europa an ein Gericht, und zwar kein geringeres als den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Vier europäische Richterorganisationen haben sich zusammengefunden, um dort den Europäischen Rat zu klagen.

Hintergrund der Klage der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter (AEAJ), der Europäischen Richtervereinigung (EAJ), der Rechters voor Rechters (Richter für Richter) und der Magistrats Européens pour la Democratie et les Libertés (MEDEL) ist die unzureichende Unabhängigkeit der Justiz in Polen. Darauf hat auch bereits der EuGH in mehreren Urteilen hingewiesen. Als Abhilfe wollte die EU die Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unter anderem an die Bedingung binden, dass der Zugriff der Politik auf die Gerichte in Polen zurückgenommen wird. Genau das hat nämlich der EuGH verlangt.

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Rezension: „Die Praxis der justiziellen Interaktion im Bereich der Grundrechte – Der Mehrwert der Charta der Grundrechte der EU“

Eine in englischer Sprache erschienene Publikation (Originaltitel: „The Practice of Judicial Interaction in the Field of Fundamental Rights – The Added Value of the Charter of Fundamental Rights of the EU“) beschäftigt sich umfassend mit dem Anwendungsbereich der Grundrechte-Charta und dem Ausmaß, in dem sie für die nationale Rechtsprechung verbindlich ist. Zu diesem Zweck wird in erster Linie der Rechtsprechung des EuGH Rechnung getragen, aber auch der nationalen Rechtsprechung wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Die Publikation ist Ergebnis des EU-Projektes (ACTIONES).

Univ. Prof. Peter Hilpold (Universität Innsbruck) gibt in einer im Verlag Österreich erschienen Rezession einen umfassenden Überblick über die 34 Beiträge von Richter*innen und Rechtswissenschaftler*innen aus ganz Europa. Auch Österreich ist durch Beiträge von Markus Thoma (Verwaltungsgerichtshof) und Edith Zeller (Verwaltungsgericht Wien) vertreten. Ihrem Beitrag, welcher Aspekte des österreichischen Justizsystem mit dem ungarischen Justizsystem vergleicht und  in welchem das Auswahl- und Ernennungsverfahren für die Präsident*innen der Verwaltungsgerichte als intransparent und politisch beeinflussbar kritisiert wird, schenkt Prof. Hilpold besondere Aufmerksamkeit.

Hilpold verweist auch auf die Notwendigkeit auf Tendenzen, die die Rechtsstaatlichkeit in einigen „neuen“ EU-Mitgliedstaaten auf sehr ernste Weise zu untergraben scheinen, entschieden zu reagieren. Aber für die übrigen EU-Mitgliedstaaten gebe es keinen Grund, sich zurückzulehnen oder andere Länder übermäßig zu belehren.

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Judikatur / EuGH – Sozialpolitik: Indexierung der Familienbeihilfe verstößt gegen EU-Recht

Seit 2019 passt Österreich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kinder sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, die Familienbeihilfe sowie verschiedene steuerliche Vergünstigungen nach oben oder unten an – je nach Preisniveau des Landes.

Das Bundesfinanzgericht hatte im Jahr 2020 zur Frage, ob es EU-Recht widerspricht, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt. Anlassfall war die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin. Die Frau hat zwei Kinder, lebt mit ihrer Familie in Tschechien, arbeitet aber in Österreich. Aufgrund der im Jahr 2018 beschlossenen Indexierung hat das Finanzamt ihre Familienbeihilfe 2019 gekürzt. Dagegen war Beschwerde an das BFG erhoben worden.

Auch nach Auffassung der EU-Kommission verletzte die Indexierung der Familienbeihilfe den europäischen Gleichheitsgrundsatz. Der EuGH hat bereits 1986 Frankreich eine ähnliche Maßnahme untersagt. Die Kommission hatte aus diesem Grund ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Anpassungsmechanismus ist mittelbare Diskriminierung

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„Whistleblower“-Gesetz in Begutachtung

Mit dem ausgesendeten Entwurf eines HinweisgeberInnenschutzgesetzes soll die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), umgesetzt werden.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Schaffung interner und externer Meldestellen für den privaten und öffentlichen Sektor zur Hinweisgebung sowie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber gegen Vergeltungsmaßnahmen. Dazu werden eigene Verwaltungsstraftatbestände geschaffen.

Die Bundesdisziplinarbehörde soll für alle Verwaltungsstellen des Bundes zur gemeinsamen internen Meldestelle werden, ausgenommen das BM für Justiz und das BM für Landesverteidigung. Diese sind jeweils gemeinsame interne Stelle. Die Meldestellen haben die näheren Bedingungen für die Einrichtung des internen Hinweisgebersystems festzulegen.

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Rechtsstaatlichkeit: Polens Justiz bleibt Problemfall für die EU

Im Februar hatte der EuGH entschieden, dass die Verknüpfung von Fördergelder mit dem EU-Rechtsstaatsmechanismus rechtens ist. Jetzt schafft Polen zwar die umstrittene Disziplinarkammer ab, die Politisierung der Justiz wird aber fortgesetzt.

Von einem „Dritten Weltkrieg“ unkte Polens Premier Mateusz Morawiecki noch vor sieben Monaten bei einer Rede vor den EU-Parlamentariern. Gemünzt war die Attacke auf den EU-Rechtsstaatsmechanismus, an den die Auszahlung von Fördermitteln geknüpft ist. Seit Ende Februar herrscht tatsächlich Krieg in Europa, noch dazu vor der Haustür Polens; es grenzt an die von Russland überfallene Ukraine. Ein Streit innerhalb der Union sei zum jetzigen Zeitpunkt unnötig, befand Polens Präsident Andrzej Duda bereits kurz vor Kriegsausbruch.

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Urteil des EuGH zu Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex

Österreich hat mit Mitte September 2015 – vor dem Hintergrund der Migrationskrise – Kontrollen an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn wiedereingeführt. Diese Kontrollen sind mehrfach wiedereingeführt worden. Dabei hat Österreich sich zunächst vom 16.05.2016 bis zum 10.11.2017 auf vier aufeinanderfolgende Empfehlungen des Rates der EU gestützt, ab dem 11.11.2017 jedoch auf eigene Initiative für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von sechs Monaten Kontrollen an seinen Grenzen wiedereingeführt.

Im August und November 2019 wurde WN aufgrund dieser Wiedereinführung am Grenzübergang Spielfeld kontrolliert und wurde über ihn eine Geldstrafe von 36€ verhängt, da er sich geweigert hatte seinen Reisepass vorzuzeigen. In der Beschwerde an das LVwG Stmk brachte NW vor, dass die Kontrollen an der Grenze sowie die verhängte Geldstrafe unionsrechtswidrig seien, und insbesondere gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Das LVwG Stmk setzte das Verfahren aus und richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, da es im Wesentlichen Zweifel hatte, ob der Schengener Grenzkodex Österreich erlaubt, auf eigene Initiative Grenzkontrollen über eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten hinaus einzuführen.

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Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof will den Zu­gang der Öf­fent­lich­keit zu sei­ner Recht­spre­chungs­tä­tig­keit er­leich­tern.

Zugang zum Recht: EuGH überträgt Urteilsverkündungen live im Internet

Hier­zu bie­tet er seit dem 26.04.2022 einen Strea­ming­dienst an. Die Ver­kün­dung der Ur­tei­le des EuGH und die Ver­le­sung der Schluss­an­trä­ge der Ge­ne­ral­an­wäl­te wer­den auf der Web­site des Ge­richts­hofs live über­tra­gen.  Die Übertragung startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs werden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen.

Die Sitzungen können entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.

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Grundrechte: Berichterstatter des EU-Parlaments fordern Verbot „vorausschauender Polizeiarbeit“ für künstliche Intelligenz

Im EU-Parlament wird aktuell die Verordnung zu „Künstlicher Intelligenz“ (KI) beraten. Die Berichterstatter des EU-Parlaments fordern dabei ein Verbot von „Predictive Policing‘“.

Methoden der Algorithmen-getriebenen „vorausschauenden Polizeiarbeit“ sollen in der EU untersagt werden. Für ein entsprechendes Verbot von Predictive Policing machen sich die beiden Berichterstatter im EU-Parlament für die geplante Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI), der Sozialdemokrat Brando Benifei und der Liberale Dragoș Tudorache stark. Sie führen die Verhandlungen über das Dossier für die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie für Verbraucherschutz.

Auch die für Digitales zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, warnte davor, dass Migranten und Menschen, die bestimmten ethnischen Gruppen angehören, durch Techniken der vorausschauenden Polizeiarbeit ins Visier genommen werden könnten. Die Kommission selbst konnte sich aber nicht auf ein generelles Verbot von KI-Software wie PredPol oder Precobs verständigen.

Kampf um Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

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Ukraine: Europäische Union aktiviert sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ 

Die EU-Innenminister haben erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Damit ist in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Für folgende Personengruppen soll die Richtlinie europaweit Anwendung finden: 

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen, sowie ihre Familienangehörigen, sofern sie sich vor dem oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können

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Europäische Verwaltungsrichter-Vereinigung: Besondere Solidarität mit ukrainischen Richterinnen und Richter, die zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine beigetragen haben.

Die Europäische Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) war bis zuletzt in einer Reihe von Justiz-Projekten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine aktiv. Die besondere Sorge und Solidarität gilt nun all jenen Richterinnen und Richtern, die an diesen Projekten beteiligt waren.

Die Vereinigung zeigt sich zutiefst schockiert über die von Russland eingeleitete militärische Invasion der Ukraine und fordert die Einhaltung des Völkerrechts. Der durch das Verbrechen einer illegalen Aggression begonnene Krieg sei besorgniserregend und bereite ernste Sorgen für alle in Europa

Die Vereinigung bekundet ihre volle Unterstützung für den unabhängigen und demokratischen Staat der Ukraine und sein Volk und fordert, dass vor allem die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschützt werden muss. Sie verurteilt alle aggressiven Handlungen und Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine und betont die Notwendigkeit, dass sich Richterinnen und Richter in Europa vereint für die Grundwerte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

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