
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-225/25 am 04.09.2025 entschieden, dass ein nationales Gericht verpflichtet ist, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen. Das Gericht hat zudem zu überprüfen, ob Richter:innen übergeordneter Gerichte ordnungsgemäß ernannt worden sind.