
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 16. Dezember 2025 im Fall Gondert gegen Deutschland (Nr. 34701/21) befasst sich mit der Frage, ob die Weigerung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH), ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu richten, gegen Art. 6 der EMRK verstößt. Da der BGH die Nichtvorlage nicht begründet hatte, sah der EGMR einen Verstoß gegeben.








