Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022 (2)

Vereinheitlichung der Dienst- und Organisationsrechte

Die unterschiedlichen Dienst- und Organisationsrechte der 11 Verwaltungsgerichte haben zu einem unübersichtlichen Wildwuchs an Normen geführt. Der Dachverband weist darauf hin, dass die für Verwaltungsgerichte geltenden Gesetze so komplex geworden sind, dass es sogar für österreichische Behörden schwierig geworden ist, einen systematischen Gesamtüberblick zu geben („Greco“- Bericht 2016).

Der Dachverband fordert aus diesem Grund eine weitere Vereinheitlichung der Dienst- und Organisationsrechte der Verwaltungsgerichte, insbesondere des Disziplinarrechts sowie der kollegialen und monokratischen Justizverwaltung. Hier zeigt sich insbesondere, dass die Praxis der Bundesländer, in Disziplinarverfahren gegen Richter der Landesverwaltungsgerichte dem Disziplinaranwalt des Landes und somit einem Vertreter einer belangten Behörde die Rolle des „Anklägers“ zuzuweisen, mit der strukturellen Unabhängigkeit der Verwaltungsrichte unvereinbar ist.

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Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022 (1)

Der Dachverband fordert ein Konzept zur Einführung in die richterliche Tätigkeit, welches den Besonderheiten des Tätigkeitsbereichs eines Verwaltungsrichters Rechnung trägt und unter Einbindung der richterlichen Standesvertretungen entwickelt wird.

Die Wichtigkeit spezieller Schulung von Richterinnen und Richter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wird in den Ausbildungsgrundsätzen des Europäischen Netzwerks zur justiziellen Aus- und Fortbildung (EJTN) ausdrücklich betont. Ebenso betont wird die Notwendigkeit, die justizielle Ausbildung nicht auf juristische Kenntnisvermittlung zu beschränken, sondern auch berufliche Fertigkeiten und Werte weiterzugeben.

Verbindliche Besetzungsvorschläge – Präsidentenauswahl

Für die Richterauswahl selbst fordert der Dachverband die Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge der Personalsenate (Personalausschüsse), um so dem Vorwurf politisch motivierter Richterernennungen wirksam entgegentreten zu können.

Aus denselben Überlegungen wird auch gefordert, in den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte das Auswahlverfahren für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten den Personalsenaten (Personalausschüssen) zu übertragen. Diese Forderung entspricht der Empfehlung des Europarates (CCJE) über die Funktion der Gerichtspräsidenten (Opinion N° 19 (2016). Nach diesen Empfehlungen sollte das Auswahlverfahren für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten nach denselben Grundsätzen gestaltet werden, wie jenes für Richterinnen und Richter. Eine Auswahl von Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten (ausschließlich) aus dem Kreise der Richterschaft wäre aus Sicht des Dachverbandes auch im Hinblick auf die Gewaltenteilung wünschenswert.

Rechtsschutz für übergangene Bewerber

Dem Vorwurf politisch motivierter Richterernennungen kann nach Auffassung des Dachverbandes auch dadurch wirksam entgegen getreten werden, dass –  nach verbindlichen Besetzungsvorschlägen – nicht berücksichtigten Bewerbern ein Rechtsschutz eingeräumt wird. Die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2010, R(2010)12, sehen dazu vor, dass Auswahl- und Karriereentscheidungen richterlicher Gremien transparent und nachvollziehbar zu begründen sind; nicht berücksichtigten Bewerbern soll die Möglichkeit offen stehen, die Auswahlentscheidung oder das Auswahlverfahren einer Überprüfung zu unterziehen.

Der Dachverband fordert daher, die Auswahlverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten sowie die Ergebnisse analog zu § 10 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 zu veröffentlichen. (Siehe dazu auch: Vereinheitlichung und Verrechtlichung der Auswahlverfahren notwendig)

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Dachverband der Verwaltungsrichter legt Forderungsprogramm vor

Unter dem Titel „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ haben die im Dachverband vertretenen richterlichen Standesvertretungen (DVVR) ein Forderungsprogramm ausgearbeitet, welches in den nächsten Jahren als Leitlinie für die Arbeit der Standesvertretungen dienen soll.

Das Programm baut auf die seit 2014 gewonnen Praxiserfahrungen auf, berücksichtigt die Entwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und stützt sich auf moderne europäische Standards für die Verwaltungsgerichtsbarkeit („best practise“).

Empfehlungen des Nationalrates umsetzen

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Europarat: Menschenrechtspreis an Präsidenten der türkischen Richtervereinigung

Der Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis wird vom Europarat einmal im Jahr für besondere Leistungen im Bereich der Menschenrechte vergeben.

Dieses Jahr wurde der Preis an Murat ASLAN vergeben. Dieser war bis zu seiner Verhaftung Präsident der unabhängigen richterlichen Standesvertretung (YARSAV) in der Türkei. Er befindet sich seit Oktober 2016 in Haft, da ihm – wie vielen anderen – Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen wird.

Die Nominierung für diesen Menschenrechtspreis erfolgte durch die Internationale Richtervereinigung und „MEDEL“, diese wurde von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) und der Richtervereinigung „Judges4Judges“ tatkräftig unterstützt.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine: Der zähe Kampf gegen Korruption

Die neue gegründete ukrainische Verwaltungsrichter-Vereinigung hatte bereits vor einem Jahr eine Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Letzte Woche fand der dreitätige Studienaufenthalt von knapp 30 österreichischen Verwaltungsrichterinnen und Richtern in Kiew statt.

Zu einem durchaus heiklen Zeitpunkt. Denn die Justizreformen, die im Zuge der Annäherung der Ukraine an Europa von der EU gefordert wurden, sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden.

Erklärtes Ziel ist die Bekämpfung der Korruption, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen neue Verfahrensgesetze eine effizientere und raschere Führung von Verfahren ermöglichen. Beide Reformvorhaben waren Gegenstand der gemeinsamen Veranstaltungen, deren Durchführung von der österreichischen Botschafterin und der OSZE tatkräftig unterstützt wurden. In Fachvorträgen – von österreichischer Seite durch Senatspräsident des VwGH Martin Köhler – und eingehenden Diskussionen bestand die Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch.

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Presserat: Kein Ethikverstoß bei Berichterstattung über das Bundesverwaltungsgericht

Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den Österreichischen Presserat gewandt.

Neben der pauschalen Verunglimpfung des Bundesverwaltungsgerichts als „Schmalspurgericht“ und „Bundesversorgungsgericht“ wurde insbesondere gerügt, dass in der Berichterstattung über die Entscheidung des Gerichts zur „Dritten Piste“ des Flughafens Wien die beteiligten Richter namentlich bloßgestellt und öffentlich des Amtsmissbrauchs bezichtigt wurden.

Großzügiger Maßstab

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RZ Editorial 07-08/17: Der Schutz der Gerichtsbarkeit …

 … beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten

von Martin Ulrich 

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!

Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.

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500.000 Besucher – ein Resümee

Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.

 

Die Einrichtung der Homepage verfolgte das Ziel, ergänzend zur seinerzeitigen Fachzeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate (ZUV) die für die tägliche Arbeit relevanten Informationen sowohl für die Mitglieder der  UVS (und der späteren Verwaltungsgerichte) als auch für die juristisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah und übersichtlich aufzubereiten. Gleichzeitig sollten damit auch standespolitische Anliegen besser nach innen und außen kommuniziert werden.

So ist es nicht verwunderlich, dass der erste Beitrag im Jahr 2009 eine Meldung über die Überlastung der Höchstgerichte und die Forderung nach Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanzbetroffen hat.

Im Laufe der Jahre sind es  an die  2.000 Berichte, Fachbeiträge, Judikatur- und Veranstaltungshinweise geworden, die gepostet wurden.

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Justiz-Drachenbootrennen 2017

Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins  das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.

Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.

Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ  mit einer Laufzeit von 00:58,40.

Fotos:

 

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