Im Staatsbürgerschaftsrecht wird eine Änderung der Behördenzuständigkeit erwogen. Im Asylverfahren sind weitere verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen geplant (z.B. Verkürzung der Beschwerdefristen, Ausschluss der außerordentlichen Revision). Zudem sollen neue Verwaltungsstraftatbestände für illegale Wiedereinreise oder missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften geschaffen werden.
Neugestaltung des Staatsbürgerschaftsrechts
- Überdenken der Behördenzuständigkeit im Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
- Anpassung der Voraussetzungen (z.B. Deutschkenntnisse, Durchrechnungszeitraum Selbsterhaltungsfähigkeit) und Aufenthaltsdauer für den Erwerb (10/20/30 Jahre)
- Bei besonderer Integrationsleistung beziehungsweise außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik Österreich bleiben die derzeitigen Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft bestehen
- Verpflichtender Kurs für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Neugestaltung des feierlichen Rahmens für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Asylverfahren
Die Fachgruppe „Europarecht und internationale Richterzusammenarbeit“ der Richtervereinigung organisiert in der Zeit vom
Die Urteilsbegründung eines Grazer Richters sorgt für viel Unmut. Die Kritik daran von innen und außen ist mehr als berechtigt. Ein Gastkommentar von Oliver Scheiber.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat sich in seinem