Der Dachverband fordert ein Konzept zur Einführung in die richterliche Tätigkeit, welches den Besonderheiten des Tätigkeitsbereichs eines Verwaltungsrichters Rechnung trägt und unter Einbindung der richterlichen Standesvertretungen entwickelt wird.
Die Wichtigkeit spezieller Schulung von Richterinnen und Richter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wird in den Ausbildungsgrundsätzen des Europäischen Netzwerks zur justiziellen Aus- und Fortbildung (EJTN) ausdrücklich betont. Ebenso betont wird die Notwendigkeit, die justizielle Ausbildung nicht auf juristische Kenntnisvermittlung zu beschränken, sondern auch berufliche Fertigkeiten und Werte weiterzugeben.
Verbindliche Besetzungsvorschläge – Präsidentenauswahl
Für die Richterauswahl selbst fordert der Dachverband die Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge der Personalsenate (Personalausschüsse), um so dem Vorwurf politisch motivierter Richterernennungen wirksam entgegentreten zu können.
Aus denselben Überlegungen wird auch gefordert, in den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte das Auswahlverfahren für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten den Personalsenaten (Personalausschüssen) zu übertragen. Diese Forderung entspricht der Empfehlung des Europarates (CCJE) über die Funktion der Gerichtspräsidenten (Opinion N° 19 (2016). Nach diesen Empfehlungen sollte das Auswahlverfahren für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten nach denselben Grundsätzen gestaltet werden, wie jenes für Richterinnen und Richter. Eine Auswahl von Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten (ausschließlich) aus dem Kreise der Richterschaft wäre aus Sicht des Dachverbandes auch im Hinblick auf die Gewaltenteilung wünschenswert.
Rechtsschutz für übergangene Bewerber
Dem Vorwurf politisch motivierter Richterernennungen kann nach Auffassung des Dachverbandes auch dadurch wirksam entgegen getreten werden, dass – nach verbindlichen Besetzungsvorschlägen – nicht berücksichtigten Bewerbern ein Rechtsschutz eingeräumt wird. Die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2010, R(2010)12, sehen dazu vor, dass Auswahl- und Karriereentscheidungen richterlicher Gremien transparent und nachvollziehbar zu begründen sind; nicht berücksichtigten Bewerbern soll die Möglichkeit offen stehen, die Auswahlentscheidung oder das Auswahlverfahren einer Überprüfung zu unterziehen.
Der Dachverband fordert daher, die Auswahlverfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten sowie die Ergebnisse analog zu § 10 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 zu veröffentlichen. (Siehe dazu auch: Vereinheitlichung und Verrechtlichung der Auswahlverfahren notwendig)
Richterauswahl- Richterernennung
Die seit Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gemachten Erfahrungen lassen keine Zweifel daran, dass die persönlichen und fachlichen Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Verwaltungsrichters gestiegen sind. In den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten hat die Komplexität der Sachverhalte zugenommen, der juristische Schwierigkeitsgrad der Verfahren und die Herausforderungen an die Verfahrensführung. Die fortschreitende Digitalisierung der Behörden- und Gerichtsverfahren bringt weitreichende Neuerungen in den Arbeitsabläufe mit sich.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden Ausbildungsmaßnahmen vorgeschlagen, die es einerseits künftigen Bewerberinnen und Bewerber ermöglichen sollen, frühzeitig bei ihrer Karriereplanung den Weg Richtung Verwaltungsrichteramt einzuschlagen und die es anderseits den Gerichten ermöglichen, die Richterauswahl möglichst zielgerichtet und transparent zu gestalten.
Hier ist die Einbeziehung der Verwaltungsgerichte in das derzeitige Gerichtsjahr genauso angedacht wie spezielle Ausbildungsmodule in Seminarform. Diese sollten so angeboten werden, dass auch Interessenten aus dem Bereich der Anwaltschaft oder der Privatwirtschaft eine Teilnahme ermöglicht wird. Der Dachverband fordert insbesondere die Entwicklung eines umfassenden und für ganz Österreich einheitlichen