RZ Editorial 07-08/17: Der Schutz der Gerichtsbarkeit …

 … beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten

von Martin Ulrich 

Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!

Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.

Kritik an justiziellen Entscheidungen ist legitim, ihr muss sich die Gerichtsbarkeit stellen. Verlässt sie jedoch das Maß einer ausgewogenen Auseinandersetzung, insbesondere wenn sie einzelne Entscheidungsorgane in untergriffiger Weise diffamiert, kann sie über den betroffenen Einzelfall hinaus der gesamten Justiz in ihrem Ansehen schaden.

Dabei ist die Entscheidung, sich im konkreten Einzelfall hinsichtlich unsachlicher Vorwürfe zu verschweigen oder aber zu reagieren und damit die erhobenen Vorwürfe erst recht zu verstärken und medial zu prolongieren, oft sehr schwierig.

Der Schutz der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist untrennbar mit einer funktionierenden Justiz verbunden. Darum bemühen sich die Standesvertretungen stets aufs Neue!

Dr. Martin Ulrich ist Generalanwalt bei der Generalprokuratur und stellvertretender Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD.

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