Dachverband der Verwaltungsrichter legt Forderungsprogramm vor

Unter dem Titel „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ haben die im Dachverband vertretenen richterlichen Standesvertretungen (DVVR) ein Forderungsprogramm ausgearbeitet, welches in den nächsten Jahren als Leitlinie für die Arbeit der Standesvertretungen dienen soll.

Das Programm baut auf die seit 2014 gewonnen Praxiserfahrungen auf, berücksichtigt die Entwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und stützt sich auf moderne europäische Standards für die Verwaltungsgerichtsbarkeit („best practise“).

Empfehlungen des Nationalrates umsetzen

Mit diesem Programm soll auch die Empfehlung des Nationalrates vom Mai 2012 über die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ mit Leben erfüllt werden. Daher nehmen im ersten Teil die Fragen moderner Gerichtsorganisation, wie etwa die künftige Richterauswahl und Richterausbildung oder die Bestellung von Gerichtspräsidenten ebenso breiten Raum ein wie das Dienst- und Besoldungsrecht und die richterliche Fortbildung. Im zweiten Teil werden dann notwendige verfahrensrechtliche Neuerungen vorgeschlagen.

Umsetzungsfrist bis 2022

Da der Nationalrat im Jahr 2012 eine Umsetzungsfrist von 10 Jahren genannt hat, ergibt sich daraus – quasi von selbst  – der programmatische Titel des Forderungsprogramms. Der Dachverband hat das Forderungsprogramm bereits an die Justiz- und Verfassungssprecher der im Nationalrat vertretenen Parteien und sonstige Entscheidungsträger übermittelt. Die wichtigsten Punkte des  Programms werden in den nächsten Tagen an dieser Stelle vorgestellt.

 

 

 

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