Der Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis wird vom Europarat einmal im Jahr für besondere Leistungen im Bereich der Menschenrechte vergeben.
Dieses Jahr wurde der Preis an Murat ASLAN vergeben. Dieser war bis zu seiner Verhaftung Präsident der unabhängigen richterlichen Standesvertretung (YARSAV) in der Türkei. Er befindet sich seit Oktober 2016 in Haft, da ihm – wie vielen anderen – Beihilfe zum Terrorismus vorgeworfen wird.
Die Nominierung für diesen Menschenrechtspreis erfolgte durch die Internationale Richtervereinigung und „MEDEL“, diese wurde von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) und der Richtervereinigung „Judges4Judges“ tatkräftig unterstützt.
Die neue gegründete ukrainische Verwaltungsrichter-Vereinigung hatte bereits vor einem Jahr eine Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Letzte Woche fand der dreitätige Studienaufenthalt von knapp 30 österreichischen Verwaltungsrichterinnen und Richtern in Kiew statt.
Zu einem durchaus heiklen Zeitpunkt. Denn die Justizreformen, die im Zuge der Annäherung der Ukraine an Europa von der EU gefordert wurden, sollen sobald wie möglich abgeschlossen werden.
Erklärtes Ziel ist die Bekämpfung der Korruption, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen neue Verfahrensgesetze eine effizientere und raschere Führung von Verfahren ermöglichen. Beide Reformvorhaben waren Gegenstand der gemeinsamen Veranstaltungen, deren Durchführung von der österreichischen Botschafterin und der OSZE tatkräftig unterstützt wurden. In Fachvorträgen – von österreichischer Seite durch Senatspräsident des VwGH Martin Köhler – und eingehenden Diskussionen bestand die Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch.
Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den Österreichischen Presserat gewandt.
Neben der pauschalen Verunglimpfung des Bundesverwaltungsgerichts als „Schmalspurgericht“ und „Bundesversorgungsgericht“ wurde insbesondere gerügt, dass in der Berichterstattung über die Entscheidung des Gerichts zur „Dritten Piste“ des Flughafens Wien die beteiligten Richter namentlich bloßgestellt und öffentlich des Amtsmissbrauchs bezichtigt wurden.
… beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten
von Martin Ulrich
Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!
Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.
Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.
Die Einrichtung der Homepage verfolgte das Ziel, ergänzend zur seinerzeitigen Fachzeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate (ZUV) die für die tägliche Arbeit relevanten Informationen sowohl für die Mitglieder der UVS (und der späteren Verwaltungsgerichte) als auch für die juristisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah und übersichtlich aufzubereiten. Gleichzeitig sollten damit auch standespolitische Anliegen besser nach innen und außen kommuniziert werden.
Am 21. Juni 2017 fand zum 8. Mal unter lebhafter Beteiligung der legal community am Gelände des Polizeisportvereins das traditionelle Justiz-Drachenbootrennen der statt.
Heuer haben sich 17 Teams aus dem Justizbereich und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, enthusiastisch angefeuert von zahlreichen Fans, dem Kräftemessen an der Alten Donau gestellt.
Das Team „Das jüngste Gericht“ des Verwaltungsgerichtes Wien erreichte , trotz eines Sieges im dritten Lauf, letztlich nur Rang 15. Verdiente Sieger wurde das Team „PARship“ aus dem BMJ mit einer Laufzeit von 00:58,40.
Vor genau einem Jahr lautete der Titel des Editorials „Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?“ und habe ich damals versucht, die Anforderungen, die an die die digitale Aktenführung zu stellen sind, zu formulieren und fünf aus meiner Sicht sehr wesentliche Aspekte aufzuzeigen.
Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen: Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.
Unter dem Titel: „Access to information held by puplic institutions and processing of secret information in administrative court procedure“ widmete sich eine zweitätige internationale Konferenz am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insbesondere der Frage des Umgangs mit vertraulichen bzw. geheimen Behördeninformationen. Veranstalter war die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ).
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, und der Präsidentin von AEAJ, Edith Zeller, die darauf hinwies, dass derzeit in Europa die nationalen Verwaltungen einerseits bestrebt sind, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, anderseits aber eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ihrer Tätigkeit möglichst einschränken wollen. Diese Entwicklung sei unter den Blickwinkel der Gewaltenteilung („checks and balances“) Anlass für Besorgnis.
Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:
Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …
von Saskia Wallner
In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).
Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.
Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.
Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten. Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes, mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.
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