Vor genau einem Jahr lautete der Titel des Editorials „Elektronischer Akt – Fluch oder Segen?“ und habe ich damals versucht, die Anforderungen, die an die die digitale Aktenführung zu stellen sind, zu formulieren und fünf aus meiner Sicht sehr wesentliche Aspekte aufzuzeigen.
Probleme beim Zugang zu Informationen und der Verwertung von Informationen stellen sich für Verwaltungsgerichte meist in zwei Bereichen: Entweder in Form von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die weder den übrigen Verfahrensparteien noch der Öffentlichkeit bekannt werden sollen oder in Form von Behördenakten und Dokumenten, die dem Gericht gar nicht oder nicht vollständig übermittelt werden oder die Aktenteile enthalten, die von der Akteneinsicht ausgenommen werden sollen.
Unter dem Titel: „Access to information held by puplic institutions and processing of secret information in administrative court procedure“ widmete sich eine zweitätige internationale Konferenz am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insbesondere der Frage des Umgangs mit vertraulichen bzw. geheimen Behördeninformationen. Veranstalter war die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (AEAJ).
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, und der Präsidentin von AEAJ, Edith Zeller, die darauf hinwies, dass derzeit in Europa die nationalen Verwaltungen einerseits bestrebt sind, einen möglichst umfassenden Zugang zu Informationen über Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, anderseits aber eine parlamentarische oder richterliche Kontrolle ihrer Tätigkeit möglichst einschränken wollen. Diese Entwicklung sei unter den Blickwinkel der Gewaltenteilung („checks and balances“) Anlass für Besorgnis.
Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:
Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …
von Saskia Wallner
In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).
Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.
Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.
Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten. Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes, mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.
Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.
Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.
Verletzung europäischer Normen
Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA. Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.
Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.
Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.
Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.
Die 24. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal in Innsbruck statt.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Entwurf eines Forderungspapiers, welches aus Anlass des dreijährigen Bestehens der Verwaltungsgerichte im Rahmen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter ausgearbeitet worden war.
Dieses Papier behandelt Fragen der Heranführung zukünftiger Bewerberinnen und Bewerber an das Amt des Verwaltungsrichters ebenso wie die Notwendigkeit einer zentralen richterlichen Aus- und Fortbildung, Fragen des Dienst- und Organisationsrecht, Auswahl und Ernennungsdauer von Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie Vorschläge zur Novellierung des Verfahrensrechts. Viele der Forderungen in dem umfangreichen Papier stießen auf große Zustimmung, zumal es sich in vielen Bereichen auch um notwendige Anpassungen an europäische Rechtsstandards handelt.
Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2017 wurden MMag. Annemarie Ginthör und Dr. Bettina Koprivnikar zu Hofrätinnen des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. MMag. Annemarie Ginthör war am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof tätig und wurde im Juni 2012 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Seit 1. Jänner 2014 war sie Richterin des Verwaltungsgerichts …
In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …
Selten standen Richter derart im Kreuzfeuer der Politik wie im Streit um die dritte Piste am Flughafen Wien. Jetzt steht gleich die ganze, ziemlich junge Behörde am Prüfstand. Die erst vor drei Jahren geschaffenen Verwaltungsgerichte, die Bürgern mehr Rechtsschutz bieten sollen, sollen für Umweltfragen künftig nicht mehr zuständig sein. Das wollen die Landeshauptleute an sich …
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